Politik
Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe vorgelegt
Freitag, 29. Januar 2021
Berlin – Nach einem Jahr kommt in die Debatte um die Suizidbeihilfe erneut Bewegung: Die Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) haben heute vor der Presse in Berlin einen Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe vorstellt. Er soll für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.
Voraussetzung für eine Beihilfe zum Suizid sollen eine verpflichtende Beratung des Suizidwilligen und Wartefristen sein. Gleichzeitig veröffentlichten die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul einen eigenen Entwurf, der ebenfalls dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Anlass für die Erarbeitung der beiden Gesetzentwürfe war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar vergangenen Jahres. Es erklärte den Paragraf 217 Strafgesetzbuch, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter betonten das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, und zwar unabhängig von Alter oder Krankheit. Das schließe auch die Freiheit ein, Hilfe beim Suizid in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig stellten sie aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus: Denkbar seien etwa Beratungspflichten und Wartefristen, hieß es im Urteil.
Zentraler Punkt des Sterbehilfegesetzes von Lauterbach, Helling-Plahr und Sitte ist eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Künftig soll eine ärztliche Verschreibung von Natrium-Pentobarbital an einwilligungsfähige Suizidwillige möglich werden, sofern sich diese einer verpflichtenden Beratung unterzogen haben und auch noch nach zehn Tagen Bedenkzeit bei ihrem Todeswunsch bleiben.
„Wer das Medikament bekommen will, muss darlegen, dass er einwilligungsfähig ist, der Suizidwunsch dauerhaft ist und er autonom und in freier Entscheidung gebildet wurde – ohne Druck oder Einflussnahme von außen“, sagte Helling-Plahr. Notwendig sei ein klarer Rechtsrahmen, der den Zugang zum tödlichen Mittel mit einem Schutzkonzept flankiere.
„Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz kann und darf es nicht geben“, betonte die FDP-Politikerin. Ihr Entwurf wolle klarstellen, dass jeder das Recht auf einen selbstbestimmten Tod habe und dass jeder, der dabei helfen wolle, dies auch dürfe. Der Entwurf sei ferner als ein Signal an die Ärztekammern zu verstehen, berufsrechtliche Regelungen bezüglich der Suizidbeihilfe zu ändern.
Durch das auch für ihn überraschend weitreichende Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei teilweise ein rechtsfreier Raum entstanden, erläuterte Lauterbach. Suizid und Suizidbeihilfe seien straffrei, aber bislang überhaupt nicht geregelt oder an eine Beratung gebunden. Ein humanes Sterben könnten Ärzte derzeit aufgrund der berufsrechtlichen Regelungen nicht ermöglichen. „In diese Lücke geht unser Antrag“, betonte der Arzt.
Zugleich bedauerte der SPD-Gesundheitspolitiker, dass das Bundesverfassungsgericht den Zugang zu Suizidbeihilfe nicht auf Schwerstkranke und Leidende beschränkt habe. Man stimme jedoch in der Gruppe darin überein, dass man den autonomen Willen derjenigen, die sterben wollen und die darin stabil sind, Raum schaffen müsse.
Entsprechende Beratungsangebote sollen für Suizidwillige ständig und unentgeltlich zur Verfügung stehen, sagte Sitte. Sie sollten öffentlich finanziert werden, aber keine staatlichen Einrichtungen sein. Sitte hob zudem hervor, dass kein Arzt zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden solle. Auch konfessionelle Träger von Kliniken oder Altenheimen würden zu entsprechenden Angeboten verpflichtet.
Zeitgleich zu diesem interfraktionellen Gesetzentwurf legten Renate Künast und Katja Keul von den Grünen ihre Pläne vor, wie sie die Suizidhilfe neu regeln wollen. In ihrem Gesetzentwurf, den sie als „Schutzkonzept“ verstehen, wird danach differenziert, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen.
Im ersteren Fall soll den Ärzten eine entscheidende Rolle zukommen. Sie sollen den Sterbewillen von Schwerkranken prüfen und sie gleichzeitig auf alle medizinischen Möglichkeiten hinweisen, die den Leidensdruck minimieren könnten. Eine Verschreibung eines tödlichen Medikaments soll nur nach Bestätigung durch einen zweiten Kollegen möglich sein.
Das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom vergangene Jahr klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasse, argumentieren Künast und Keul und möchten mit ihrem Entwurf die Debatte darüber intensivieren.
„Das Urteil lässt zu und die Realität erfordert es, den Betroffenen endlich mit klaren Kriterien den Zugang zu den von ihnen zur Verwirklichung ihres Suizidwunschs erstrebten Hilfsmitteln zu schaffen“, sagte Künast dem Deutschen Ärzteblatt.
Man wolle den Spielraum als Gesetzgeber nutzen, ergänzte Keul. „Im Arzneimittelgesetz schaffen wir Klarheit, dass der Staat den Zugang zu tödlichen Mitteln nicht länger verweigern darf, wenn Sterbewillige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.“ Vor der Abgabe des Mittels halten die Politikerinnen eine verpflichtende Beratung für „angemessen und verhältnismäßig“, um die Selbstbestimmtheit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches abzusichern.
Helling-Plahr begrüßte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt den Entwurf der Kolleginnen Künast und Keul. Er leiste einen berechtigten Beitrag zur Diskussion. „Ich gehe aber davon aus, dass sich die Kolleginnen im Laufe der Debatte unserem Vorschlag noch annähern werden“, sagte sie. „Denn ihr Vorschlag ist an vielen Stellen meines Erachtens nicht zu Ende gedacht.“
So sei beispielsweise die Idee, die Möglichkeit zur Verschreibung eines Medikaments zur Selbsttötung an das Vorliegen einer medizinischen Notlage zu binden, offenkundig verfassungswidrig. „Das Bundesverfassungsgericht hat überdeutlich gemacht, dass die Ausübung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben unabhängig vom Vorliegen materieller Kriterien zu gewährleisten ist. Der Gesetzgeber darf die Motive zur Selbsttötung nicht bewerten und sich so moralisch über die individuelle Selbstbestimmung erheben“, so die FDP-Politikerin. © ER/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.