Ärzteschaft
COVID-19: Bei welchen Patienten Antikörperpräparate eingesetzt werden können
Donnerstag, 28. Januar 2021
Berlin – Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) nennt in einer Stellungnahme mögliche Einsatzgebiete für die vom Bund eingekauften 200.000 Dosen antikörperhaltiger Arzneimittel gegen COVID-19.
Evidenzbasierte Empfehlungen seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, heißt es, doch der Einsatz bei bestimmten Patientengruppen im Rahmen eines individuellen Heilversuchs könne diskutiert werden.
Zu diesen Patientengruppen zählen laut der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Stellungnahme Patienten in einer frühen Phase der Erkrankung im leichten oder moderaten Stadium, die mindestens einen Risikofaktor für einen schweren Verlauf aufweisen.
Hier ergebe sich allerdings ein logistisches Problem mit der aktuellen Planung, die ersten monoklonalen Antikörperpräparate an den Universitätskliniken einzusetzen, schreibt die AWMF. Denn in der Gebrauchsinformation, die in dieser Woche zusammen mit den Antikörperpräparaten an die Unikliniken verschickt wurde, heißt es ausdrücklich, dass sie nicht bei hospitalisierten Patienten angewendet werden dürfen.
Keine ambulanten Patienten in den Unikliniken
Doch ambulante Patienten in der Frühphase der Erkrankung, mit nur leichten oder moderaten Symptomen, finden sich üblicherweise nicht an den Universitätskliniken. „Für die sinnvolle Begrenzung des Einsatzes bei Patienten in einer frühen Erkrankungsphase ist eine enge Kooperation zwischen ambulantem Sektor und Zentren erforderlich“, schreibt deshalb die AWMF.
Eine zweite Patientengruppe, in der der Einsatz von Antikörpern in Frage kommt, sind laut AWMF Patienten mit nosokomialen Infektionen. Bei ihnen bestehe auch das logistische Problem nicht. „In dieser Indikation kann der Einsatz monoklonaler Antikörper möglicherweise schwere COVID-19-Ausbrüche mit Bedrohung der Funktionsfähigkeit der Kliniken frühzeitig begrenzen“, heißt es.
Zu erwägen ist der Einsatz der neutralisierenden Antikörper zudem bei prolongierter Virusausscheidung bei immunsupprimierten Patienten mit fehlender Serokonversion.
Orientierende Laborparameter für den Einsatz monoklonaler Antikörper seien der fehlende Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern und hohe Virustiter. Einschränkend sei hier aber anzumerken, dass bisher keine allgemein anerkannten Grenzwerte existierten.
Risikofaktor für schweren Verlauf ist Voraussetzung
Anerkannte Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung sind der Gebrauchsinformation zufolge ein Alter über 60, Übergewicht, kardiovaskuläre Erkrankungen, einschließlich Hypertonie, chronische Lungenerkrankungen einschließlich Asthma, Diabetes Typ 1 und 2, chronische Nierenerkrankungen einschließlich Dialysepatienten, chronische Lebererkrankungen, Immunsuppression, durch die Patienten nach Einschätzung des behandelnden Arztes ein erhöhtes Risiko aufweisen (z.B. Tumorpatienten, knochenmark- oder organtransplantierte Patienten, HIV-Patienten, deren Erkrankung schlecht kontrolliert ist), Sichelzellanämie oder Thalassämie und ein durch Medikamente geschwächtes Immunsystem.
Angesichts der Unsicherheiten in der Wirksamkeit monoklonaler Antikörper seien Register zur engmaschigen Erfassung von Wirksamkeit und Sicherheit erforderlich, heißt es in der Stellungnahme der AWMF. Gleichzeitig sollten begleitende Studien initiiert und gefördert werden. © nec/aerzteblatt.de

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