Politik
Identifikationsnummer wird auch bei Krankenkassen gespeichert
Freitag, 29. Januar 2021
Berlin – Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Gegen Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedete der Bundestag gestern Abend ein entsprechendes Gesetz.
Wenn der Bundesrat der Neuregelung ebenfalls zustimmt, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa bei Krankenkassen und Rentenversicherung sowie im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister.
Nach Angaben der Großen Koalition sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden. Die Initiatoren möchten vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen.
Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleichzeitig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das „Datencockpit“ – selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.
Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hält. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steuer-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, „dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes“. © dpa/aerzteblatt.de

Deutschland = Bedenkenträgerland
Ich sage mal: für den ehrlichen Bürger ist das doch kein Problem; für den, der gerne mal Leistungen parallel bezieht, schon eher. Außerdem könnte man viel an Bürokratie einsparen, wenn man nicht alle Daten und Angaben für jede Behörde neu angeben müsste. bei der Steuererklärung klappt der Austausch der Daten ja schon ganz gut.

Grenz-Entscheidung oder -Überschreitung ?

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