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Politik

Identifikations­nummer wird auch bei Krankenkassen gespeichert

Freitag, 29. Januar 2021

/Finanzfoto, stock.adobe.com

Berlin – Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Ge­­gen Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedete der Bundestag gestern Abend ein ent­sprechendes Gesetz.

Wenn der Bundesrat der Neuregelung ebenfalls zustimmt, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa bei Krankenkassen und Rentenversicherung sowie im Mel­de­register, im Führerscheinregister und im Waffenregister.

Nach Angaben der Großen Koalition sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden. Die Initiato­ren möchten vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder iden­tische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen.

Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleich­zei­­tig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das „Datencockpit“ – selber einsehen, welche Behör­den welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundge­setz hält. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steu­er-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bun­des­verfassungsgericht scheitern sollte, „dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Aus­maßes“. © dpa/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #108046
Mathilda
am Montag, 1. Februar 2021, 15:15

Deutschland = Bedenkenträgerland

In Schweden gibt es eine solche Identifikationsnummer schon seit langem. Aber in Deutschland sieht man sofort wieder nur imaginäre Gefahren...
Ich sage mal: für den ehrlichen Bürger ist das doch kein Problem; für den, der gerne mal Leistungen parallel bezieht, schon eher. Außerdem könnte man viel an Bürokratie einsparen, wenn man nicht alle Daten und Angaben für jede Behörde neu angeben müsste. bei der Steuererklärung klappt der Austausch der Daten ja schon ganz gut.
Avatar #760232
penangexpag
am Montag, 1. Februar 2021, 13:45

Grenz-Entscheidung oder -Überschreitung ?

Die Steigerung der Effizienz von organisatorischen Strukturen durch Zusammenführung aller personenbezogenen Daten unter einer eindeutigen Identifikationsnummer ist geradezu der Königsweg der Digitalisierung. Aber schon mancher Höhenweg hat unvermittelt in den Abgrund geführt , weil man eine gewisse Grenze nicht beachtet hat. Der geplante Schritt - Personenidentifikationsnummer verschränken mit den Krankenkassendaten - muß nicht, aber kann eine solche Grenzüberschreitung sein. Eine eindeutige Entscheidung ist hier nicht möglich. Da hilft auch das Bundesverfassungsgericht ggf. nicht weiter. Diese Grenzentscheidungen können nur über einen Volksentscheid getroffen werden : Datenschutz contra Effizienz. Das ist mächtig Futter für das so beteiligungsgierige Parlament.
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