Ärzteschaft
Post-Corona-Patienten: Hartmannbund für Ausnahmeziffer bei Laborleistungen
Freitag, 29. Januar 2021
Berlin – Für eine Ausnahmeziffer zur Abrechnung von Laborleistungen bei Post-Corona-Patienten spricht sich der Hartmannbund aus. Derzeit würden sich die für diese Patientengruppe medizinisch notwendigen Laboruntersuchungen negativ auf die ärztliche Vergütung, konkret den Laborwirtschaftlichkeitsbonus, niederschlagen, kritisierte heute Thomas Lipp, Mitglied im Vorstand des Hartmannbundes.
„Die Hausarztpraxen spielen aufgrund ihrer Lotsenfunktion im deutschen Gesundheitswesen naturgemäß eine zentrale Rolle bei der Nachsorge von Coronapatienten“, so Lipp, der in Leipzig eine Coronaschwerpunktpraxis betreibt.
Auch Patienten mit einem milden Krankheitsverlauf ließen sich häufig einige Monate nach Abklingen der COVID-19-Infektion erneut untersuchen. „Denn es ist noch nicht klar, welche Spätfolgen das Virus SARS-CoV-2 selbst bei milden Krankheitsverläufen verursachen kann.“
Die notwendige umfassende Betreuung dieser Patienten erleide unter den gegebenen Rahmenbedingungen aber „einen bitteren Beigeschmack“. „In meiner Praxis habe ich einen Laborfallwert von 1,75 Euro pro Patient und Quartal“, erläuterte Lipp.
Gerade die Laborleistungen für Herz oder Nieren lägen jedoch um ein Vielfaches über diesen Sätzen, so dass Ärzte, die für Post-COVID-19-Patienten die entsprechenden Laborleistungen erbringen beziehungsweise veranlassten, leicht riskierten, ihren Laborwirtschaftlichkeitsbonus zu verlieren.
Daher gehe an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband der Appell, im Bewertungsausschuss darauf hinzuwirken, eine Laborausnahmeziffer für Laborleistungen im Zusammenhang mit Post-COVID-19-Erkrankungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufzunehmen. © aha/aerzteblatt.de

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