Ärzteschaft
Streit in Hessen um Honorare in Impfzentren
Montag, 1. Februar 2021
Frankfurt am Main – Bei Hessens Ärzten regt sich Unmut über die Bezahlung in den Impfzentren. 120 Euro pro Stunde sollten Mediziner und Apotheker bekommen – das haben Landesregierung, Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung ausgehandelt. Die Landkreise bezahlen aber zum Teil deutlich weniger, beklagen die Ärztegremien – und raten den Ärzten, dies nicht zu akzeptieren. Die Kreise verteidigen sich: Es handle sich um eine Obergenze.
„Leider müssen wir feststellen, dass diese [Summen] von Seiten der Ministerien als Höchstsätze interpretiert werden, so dass einzelne Gebietskörperschaften deutlich niedrigere Stundensätze von 50 bis 60 Euro anbieten“, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einem Rundschreiben an alle hessischen Kassenärzte. Man werde „den Eindruck nicht los, dass der eine oder andere Landkreis oder Betreiber des Impfzentrums das große Geschäft wittert“.
Auch die Landesärztekammer (LÄK) berichtet, „es mehren sich Unmutsäußerungen“. Parallel zur offiziellen Anwerbekampagne der Ärztegremien im Dezember hätten viele Kreise „unabgesprochen weitere Gewinnungsmaßnahmen für Einsatzkräfte gestartet“, berichtet die LÄK. Die vereinbarten Honorare würden dabei „bei verschiedenen Impfzentren anders interpretiert und zum Teil weit unterschritten“. Auch die Kammer hat in dieser Sache alle Mitglieder angeschrieben.
Nach Recherchen der KV werden die niedriger dotierten Verträge vor allem in jenen Impfzenten angeboten, bei denen Dritte im Boot sind. Das Deutsche Rote Keuz (DRK) betreibt zehn der 28 Impfzentren in Hessen. Was vor Ort ausgehandelt werde, wisse man nicht, heißt es auf Nachfrage. „Der Landesverband hat keinen Einblick in die Verträge, die die einzelnen Körperschaften mit den Kreisverbänden schließen“, sagte eine Sprecherin. 120 Euro seien ein „Vorschlag“ gewesen, um die Arbeit im Impfzentrum so attraktiv wie möglich zu machen.
Für die Landkreise sind die vom Land gewährten Stundensätze „Erstattungshöchstbeträge“, wie Jan Hilligardt, der Direktor des Hessischen Landkreistags sagte. „Mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ müsse die Obergrenze nicht zwingend ausgeschöpft werden.
„Die Landkreise rechnen jedenfalls nur den tatsächlich dem medizinischen Personal gewährten Stundensatz mit dem Land ab und bekommen auch nur dies vom Land erstattet. Das heißt, jeder nicht in Anspruch genommene Cent verbleibt im Landeshaushalt beziehungsweise beim Steuerzahler.“ Der Vorwurf, die Kreise wollten sich bereichern, seien „schlichtweg falsch“. © dpa/aerzteblatt.de

Was gibt es da zu diskutieren oder gar zu streiten?
Das alles regelt der Markt und dieses "Preis regelt Angebot und Nachfrage" ist nun mal der Marktmechanismus.
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Für einen Pensionär, ist ein Preis von 80€/h "super". Der Pensionär hat keinerlei Ausfallkosten in seiner eigenen Praxis, er kann genau so viel arbeiten wie er will, er geht kein (wirtschaftliches) Risko ein und er ist vielleicht sogar froh, helfen zu können.
Ganz anders ein selbstständiger Arzt. Impft er in einem Impfzentrum, steht seine Praxis still. Die Personalkosten und die Miete laufen weiter. Erkrankt der Arzt beim Impfen, fällt er aus und damit erwirtschaftet seine Praxis in der Zeit keine Einnahmen. Je nach Fachrichtung sind die sogenannten Opportunitätskosten deutlich höher als 80€/h, bei einem Laborarzt (oder Zytologen oder Nephrologen) können diese auch deutlich über 200€/h liegen. Demzufolge wird man bei 80€/h zuerst die Rentner bekommen und die Ärzte, die niedrige Opportunitätskosten haben. Braucht man mehr Ärzte, wird man an die Ärzte herantreten müssen, die höhere Opportunitätskosten haben. Ein Arzt mit höheren Opportunitätskosten wird nur dann Impfarzt, wenn das Honorar seine Opportunitätskosten übersteigt.

Angemessene Vergütung

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