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Ärzteschaft

Elektronischer Heilberufsausweis ab Oktober für eAU zwingend notwendig

Montag, 1. Februar 2021

eHBA

Berlin – Im Jahr 2021 brauchen alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten sowie alle Apotheker den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dies betonte heute die für die Telematikinfrastruktur (TI) verantwortliche Gematik.

„Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das E-Rezept, der E-Arztbrief und die Qualifizierte Elektronische Signatur selbst: Für all diese Anwendungen, die in diesem Jahr starten und dann zum Ver­sorgungsalltag gehören, wird der eHBA gebraucht“, erläuterte Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der Gematik.

Es sei also höchste Zeit, den Ausweis baldmöglichst bei der jeweils zuständigen Landeskammer für Ärzte oder Apotheker zu bestellen. Er selbst, Internist und Notfallmediziner, habe seinen eHBA bereits im Ok­tober 2020 von der Landesärztekammer Berlin erhalten.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen ab Oktober 2021 nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärzte die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren.

Für die elektronische Übermittlung sollen sie die TI nutzen, direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus mit Hilfe eines KIM-Dienstes. Dafür wird zwingend eine TI-Anbindung sowie ein eHBA der neuesten Generation benötigt.

Ein eHBA, der über eine sechsstellige sogenannte Card Access Number für den kontaktlosen Einsatz verfügt, besitzt fünf Jahre Gültigkeit und bietet den zentralen Zugang zu allen Anwendungen, die eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) benötigen.

Die Gematik und auch das Deutsche Ärzteblatt stellen umfangreiches Informationsmaterial zur Telema­tik­infrastruktur und zum eHBA bereit. © aha/aerzteblatt.de

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