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Ärzteschaft

Ärztin verliert gegen Bewertungsportal Jameda

Mittwoch, 3. Februar 2021

/dpa

München – Eine Kinderärztin aus der Oberpfalz hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München eine Nie­derlage gegen das Bewertungsportal Jameda eingesteckt. Die Medizinerin wollte erreichen, dass das Un­ternehmen ihre Daten löscht und kein Profil mehr über sie veröffentlicht.

Nachdem sie schon vor dem Land­gericht München I gescheitert war, wies nun auch das OLG ihre Beru­fung zurück, lies aber eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Die Ärztin hatte ihren Widerstand gegen die ungewollte Listung in dem Ärzteportal sowohl auf die euro­päische Datenschutzgrundverordnung als auch auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch gestützt.

Die Richter waren jedoch der Meinung, dass keine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Da­ten vorliege. Heutzutage müsse sich die Öffentlichkeit aus dem Internet informieren können.

Auch sei die konkrete Ausgestaltung der Profile – zahlende Premiumkunden werden von Jameda anspre­chender präsentiert – inzwischen so von Jameda angepasst worden, dass es nicht mehr zu einer Wettbe­werbsverzerrung komme.

Allerdings kann die Ärztin laut Urteil vorgerichtliche Anwaltskosten geltend machen, weil zum Zeitpunkt der Geltendmachung noch ein entsprechender Löschungsanspruch wegen unrechtmäßiger Datenverar­beitung gegeben gewesen sei. © dpa/aerzteblatt.de

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