Ärzteschaft
Ärztin verliert gegen Bewertungsportal Jameda
Mittwoch, 3. Februar 2021
München – Eine Kinderärztin aus der Oberpfalz hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) München eine Niederlage gegen das Bewertungsportal Jameda eingesteckt. Die Medizinerin wollte erreichen, dass das Unternehmen ihre Daten löscht und kein Profil mehr über sie veröffentlicht.
Nachdem sie schon vor dem Landgericht München I gescheitert war, wies nun auch das OLG ihre Berufung zurück, lies aber eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Die Ärztin hatte ihren Widerstand gegen die ungewollte Listung in dem Ärzteportal sowohl auf die europäische Datenschutzgrundverordnung als auch auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch gestützt.
Die Richter waren jedoch der Meinung, dass keine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten vorliege. Heutzutage müsse sich die Öffentlichkeit aus dem Internet informieren können.
Auch sei die konkrete Ausgestaltung der Profile – zahlende Premiumkunden werden von Jameda ansprechender präsentiert – inzwischen so von Jameda angepasst worden, dass es nicht mehr zu einer Wettbewerbsverzerrung komme.
Allerdings kann die Ärztin laut Urteil vorgerichtliche Anwaltskosten geltend machen, weil zum Zeitpunkt der Geltendmachung noch ein entsprechender Löschungsanspruch wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung gegeben gewesen sei. © dpa/aerzteblatt.de

Zitat von Wolfgang Büscher
Auf dieser Grundlage sollte der BGH ein Zweiklassenportal wie Jameda verbieten lassen, welches das Potential hat, die gesamte Ärzteschaft der Bundesrepublik Deutschland zu korrumpieren nach dem Motto „Wer zahlt gewinnt“.

Welche Aussagekraft hat denn Jameda überhaupt?
"Wie den Nutzungsrichtlinien entnommen werden kann, behält sich die Beklagte (Anmerkung: Jameda) eine Entfernung von Bewertungen u. a. bei schwerwiegenden Auseinandersetzungen zwischen Arzt und Patient vor, wie bei gravierenden Behandlungsfehlern, drastischen Fehldiagnosen oder ähnlich schweren Vorwürfen."
Aber gerade auch diese Informationen sind doch für Patienten von Bedeutung!

Ist Jameda wirklich neutral? Der BGH muss das endlich entscheiden

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