Politik
Deutscher Ethikrat gegen mögliche Erleichterungen für Geimpfte
Donnerstag, 4. Februar 2021
Berlin – Der Deutsche Ethikrat sieht mögliche Erleichterungen für Menschen mit einer Impfung gegen COVID-19 derzeit kritisch. In seiner heute vorgestellten Ad-Hoc-Empfehlung machte das Expertengremium deutlich, dass es wegen „der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften keine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen“ geben dürfe.
„Die Wirksamkeit einer Impfung bedeutet, dass der Geimpfte selbst nicht schwer an COVID-19 erkranken kann. In welchem Maße er noch andere mit dem SARS-CoV-2 Virus anstecken kann, wissen wir noch nicht“, erklärte Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats bei einer Pressekonferenz.
Mit Fortschreiten der Impfungen sollten die tiefgreifenden Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens wieder für alle Bürger schrittweise zurückgenommen werden, empfiehlt der Ethikrat. Diese Einschränkungen seien ohnehin nur solange gerechtfertigt, wie die Versorgung schwer erkrankter COVID-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten drohe.
„Die Infektionszahlen allein können die massiven Einschränkungen der Bevölkerung nicht rechtfertigen“, stellte Sigrid Graumann, Sprecherin der AG Pandemie des Deutschen Ethikrates klar. Mit Fortschreiten der Impfprogramme sollten nicht mehr die Infektionszahlen, sondern primär die Hospitalisierungszahlen sowie schwere Krankheitsverläufe von COVID-19-Patienten und Todesfälle als Maßstab für staatliche Freiheitsbeschränkungen herangezogen werden. „Wir brauchen eine klare Linie für die Rückkehr in die Normalität“, sagte Graumann
„Besondere Regelungen für Geimpfte machen keinen Sinn und wären auch ungerecht, weil noch nicht alle Menschen ein Impfangebot erhalten können“, erklärte die Sprecherin der AG Pandemie weiter. Zu befürchten sei dann nämlich auch, dass die Akzeptanz der Maßnahmen zur Pandemieeindämmung sinke. Grundsätzlich sollten auch für Geimpfte „weniger eingriffsintensive Maßnahmen“ wie das Tragen von Masken und die Einhaltung der Abstandsregeln in jedem Fall weiterhin gelten, so Graumann.
Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen haben Vertragsfreiheit
Einen gewissen Entscheidungsspielraum bei einer Sonderbehandlung von Geimpften will der Ethikrat privaten Anbietern von Waren und Dienstleistungen einräumen. „Hierbei ist grundsätzlich die Vertragsfreiheit zu berücksichtigen, die es privaten Anbietern frei stellt zu entscheiden, mit wem sie einen Vertrag abschließen“, erläuterte Volker Lipp, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrates.
Einschränkungen dieser Freiheit könnten aber dann gerechtfertigt sein, „wenn der Zugang zu ihren Angeboten für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist“, heißt es in der Ad-Hoc-Empfehlung. Als Beispiel nannten Lipp etwa den öffentlichen Nahverkehr.
Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten in Pflegeheimen für Geimpfte ermöglichen
Die Beschränkungen von Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden, empfiehlt der Deutsche Ethikrat weiter.
„Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, kann dies ethisch gerechtfertigt werden“, heißt es in der Empfehlung. „Dennoch müssen alle Bewohner und in den Heimen Tätigen weiterhin mit FFP-2-Masken, Abstandsregeln und Schnelltests geschützt werden“, stellte Lipp klar.
Auf die Frage, ob die Rückgabe von Grundrechten denjenigen verweigert werden sollte, die sich nicht impfen lassen wollen, antwortete der stellvertretende Ethikratvorsitzende: „Darüber kann man dann diskutieren, wenn alle ein Impfangebot erhalten haben.“
Die Frage, ob Profisportler bevorzugt geimpft werden sollten, beantworte die Ethikratvorsitzende Buyx abschlägig: „Profisportler haben im Vergleich zu den Hochrisikogruppen deutlich geringere Risiken. Deswegen fallen sie nicht unter die Priorisierungsregeln und sollte auch keine Sonderbehandlung erhalten“, sagte sie.
Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus hält es unter bestimmten Voraussetzungen für wahrscheinlich, dass Coronageimpfte künftig mehr Möglichkeiten haben werden als Ungeimpfte. Erst einmal müsse man die genaue Wirkung des Impfstoffs kennen und wissen, ob Geimpfte niemanden mehr anstecken können oder nur sich selbst schützen, sagte der CDU-Politiker heute im Deutschlandfunk. „Ich gehe davon aus, dass es so sein wird, wenn ein Geimpfter ungefährlich ist, dass er mehr darf als ein nicht Geimpfter.“ © PB/dpa/aerzteblatt.de

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