Vermischtes
Kooperation von Google und BMG: Entscheidung erst in kommender Woche
Freitag, 5. Februar 2021
München – Die Entscheidung des Landgerichts München I über zwei Eilanträge gegen eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Internetkonzern Google wird erst für die kommende Woche erwartet.
Sie soll voraussichtlich am Mittwoch verkündet werden, wie ein Gerichtssprecher heute sagte. Ursprünglich war die Entscheidung für heute angekündigt worden.
Der Betreiber des Onlineportals NetDoktor.de hatte gegen eine prominente Darstellung der Informationsangebote des Ministeriums bei Google-Suchen Beschwerde eingelegt. Nach Auffassung des Betreibers verstößt die Kooperation gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Das Ministerium startete im September 2020 das Gesundheitsportal gesund.bund.de. Die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Gesundheitsministerium bezieht sich auf Informationsboxen, welche die Suchmaschine bei Recherchen nach bestimmten Krankheitsbildern prominent anzeigt.
Am Ende der Box befindet sich jeweils ein Link zum Gesundheitsportal des Ministeriums. NetDoktor.de argumentiert, die Zusammenarbeit benachteilige privatwirtschaftliche Anbieter, die selbst seit Jahren in die Verbesserung ihrer Angebote investiert hätten. © afp/aerzteblatt.de

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