Ausland
Bürgerbeauftragte wünscht sich mehr Transparenz von ECDC
Dienstag, 9. Februar 2021
Brüssel – Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC muss nach Ansicht der Bürgerbeauftragten der Europäischen Union besser über ihre Arbeit in der Coronapandemie informieren. Es sei mehr Transparenz notwendig, heißt es in einem heute veröffentlichen Bericht der EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly. In einer sechsmonatigen Untersuchung hatte sie analysiert, wie das ECDC Informationen sammelt und diese kommuniziert.
„Transparenz und Rechenschaftspflicht sollten das Fundament einer Institution sein, die eine Rolle beim Schutz der öffentlichen Gesundheit spielt“, sagte O'Reilly. Es hätte viel mehr getan werden können, um der breiten Öffentlichkeit zu erklären, wie und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das ECDC seine Bewertungen in der Coronapandemie vorgenommen hat.
„Krisen erfordern nicht nur außergewöhnliche Reaktionen der öffentlichen Verwaltungen, sondern auch außergewöhnliche Bestrebungen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren“, betonte die Ombudsfrau.
O'Reilly schlug auch vor, die Gesundheitsbehörde per Gesetz mit weitreichenderen Befugnissen auszustatten. Die Behörde verfüge derzeit nicht über einen umfassenden Datensatz zu Krankenhaus- und anderen kritischen medizinischen Ressourcen in den EU-Ländern. Das schränke die unabhängige Datenerhebung der Behörde ein, ebenso wie ihre Fähigkeit, schnell auf Entwicklungen zu reagieren.
„Zu oft taten sich die nationalen Behörden schwer, dem ECDC vollständige Daten zu melden oder antworteten nicht einmal auf seine Aufforderungen, wichtige Daten zu liefern“, ergänzte O'Reilly.
Das ECDC wurde im Jahr 2004 nach Ausbruch der SARS-Pandemie gegründet. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit der epidemiologischen Zentren in den Ländern zu unterstützen und zu koordinieren. Die EU-Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der EU-Institutionen, ihrer Agenturen und Organe.
Jeder EU-Bürger, der in der EU wohnt, sowie Vereinigungen oder Unternehmen in der EU können eine Beschwerde bei der Ombudsfrau einreichen. © dpa/aerzteblatt.de

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