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Politik

Drittes Digitalgesetz: Notfalldatensätze nicht sofort verfügbar

Mittwoch, 10. Februar 2021

/picture alliance, Klaus Ohlenschläger

Berlin – Mit dem dritten Digitalisierungsgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll auch die Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten in der Versorgung eines Patienten noch vor der Not­auf­nahme digitalisiert werden.

Im Zuge des „Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)“ sollen künftig elektronische Patientenkurzakten entwickelt werden, die den bisherigen Notfalldatensatz der elektroni­sch­en Gesundheitskarte (eGK) enthalten.

Dazu gehören Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten, Medikationen und die dazugehörigen Diagnosen. Diese Kurzakte wird über die Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung gestellt und soll im Notfall Ärzten und Rettungsdienstfachpersonal auf den kommenden Einsatz vorbereiten.

Damit soll „schrittweise“ die Funktionen auf der eGK abgeschafft werden. Allerdings wird es technisch offenbar zunächst nicht möglich sein, auf diese Notfalldaten zu zugreifen, auch ohne das de eGK des Patienten vorliegt.

Außerdem soll es offenbar nicht möglich sein, dass die im Rettungswagen erstellten Notfall-EGKs auf die Kurzakte eingetragen werden können. Dies solle zunächst nur geprüft werden, ohne entsprechenden Gesetzesauftrag. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs des BMG, Thomas Gebhart (CDU), hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Auf die Frage des Grünen Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen, warum dies nicht geplant sei, heißt es: „Inwieweit bereits bei der Anfahrt auch eine sichere Identi­fikationen der Patientin oder des Patienten und ein Fernzugriff auf die elektronische Patientenkurzakte möglich sind, soll im Rahmen der Spezifizierung durch die insoweit zuständige Gesellschaft für Telematik im Sinne eines Stufenmodells geprüft werden.“

Dahmen kritisiert, dass im DVPMG diese Regelung nicht sofort enthalten ist: „Telenotärzte, Notärzte und Notfallsanitäter sollten sich schon während der Fahrt zum Patienten umfassend informieren und vorbe­rei­ten können, um sofort handlungsfähig zu sein, Leid zu lindern und Leben zu retten. Dafür brauchen sie praxistaugliche Regelungen für die Verfügbarkeit der Notfalldaten schon auf dem Weg zum Patienten und anschließend auf dem Weg ins Krankenhaus“, fordert Dahmen gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Dahmen war selbst leitender Notarzt, bevor er im November ein Mandat als Bundestagsabgeordneter antrat.

Das Ministerium verweist in der Antwort auf die parlamentarische Frage allerdings darauf, dass die Notfalldaten neu organisiert werden sollen: Nach Auskunft von Staatssekretär Gebhart sollen künftig die Notfalldaten „schrittweise“ in eine elektronische Pateintenkurzakte überführt „und dann nicht mehr wie bisher auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden“.

Der Notfalldatensatz der heutigen eGK wurden im Auftrag der Gematik von der „Bundesärztekammer in Abstimmung mit den medizinischen Fachgesellschaften sowie den Spitzenorganisationen der Selbstver­wal­­tung im Gesundheitswesen definiert“, so Gebhart.

Mit dem DVPMG soll nun aber die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt werden, „im Rah­men der Überführung des Notfalldatensatzes in eine elektronische Patientenkurzakte die Festlegungen für die Inhalte entsprechend fortzuschreiben und die hierzu zu verwendenden Terminologien und Stan­dards festzulegen“, schreibt Gebhart. Bei dieser Beauftragung soll auch geprüft werden, ob auf der Pa­tienten­kurzakte ein Rettungsdienstprotokoll oder Notfall-EKGs gespeichert werden sollen.

„Soweit sich aus der inhaltlichen Fortschreibung der elektronischen Patientenkurzakte ein möglicher An­passungsbedarf auch hinsichtlich der Zugriffsvoraussetzungen ergeben sollte, ist der gesetzgeberische Handlungsbedarf gesondert zu prüfen“, schreibt Gebhart. Das DVPMG wurde Mitte Januar vom Bundes­kabinett verabschiedet und soll bis Ende Mai im Parlament beraten werden. © bee/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #710870
TomKat
am Mittwoch, 10. Februar 2021, 19:52

Rohrkrepierer

mehr fällt einem dazu nicht mehr ein. Wurde in Deutschland überhaupt schon mal ein Notfalldatensatz auf eine eGK geschrieben?
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