Ausland
Großbritannien schreibt künftig drei Coronatests für Reisende vor
Dienstag, 9. Februar 2021
London – Die britische Regierung verschärft in der Coronaviruspandemie erneut ihre Reisevorschriften. Menschen, die nach England einreisen, müssen künftig neben einem negativen Coronatest bei der Ankunft zwei weitere Tests während einer zehntägigen Quarantäne vorlegen. Das teilte der britische Gesundheitsminister Matt Hancock heute im Unterhaus in London mit.
Ähnliche Regelungen sollen auch in den anderen Landesteilen, Schottland, Wales und Nordirland, eingeführt werden, so der Minister. PCR-Tests sind demnach an Tag zwei und Tag acht der Quarantäne vorgesehen und müssen bereits vor Antritt der Reise über eine Onlineplattform gebucht werden. Für die Kosten müssen Reisende selbst aufkommen.
In Kraft treten sollen die neuen Regeln vom kommenden Montag an. Bereits jetzt muss jeder, der nach Großbritannien einreist, bei seiner Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Mit der Maßnahme will London das Risiko einer Einschleppung von Virusmutanten weiter reduzieren.
Bereits jetzt gelten strenge Regeln für die Einreise aus 33 vor allem südamerikanischen und afrikanischen Ländern. Nur britische Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich dürfen aus diesen Ländern noch einreisen.
Von kommender Woche an müssen sie ihre Quarantänezeit in einem Hotel verbringen. Der Aufenthalt muss ebenfalls im Voraus gebucht und aus eigener Tasche bezahlt werden. Für eine Person belaufen sich die Kosten auf 1.750 Pfund (knapp 2.000 Euro).
Wer sich über die Regelungen hinwegsetze, müsse künftig mit schweren Konsequenzen rechnen, führte Hancock zudem aus. Bußgelder von bis zu 2.000 Pfund (rund 2.280 Euro) drohen demnach, wenn Tests nicht in Anspruch genommen werden.
Bis zu 10.000 Pfund müssen bezahlt werden, wenn die verordnete Hotelquarantäne nicht eingehalten wird. Wer bei seiner Einreise Aufenthalte in Risikogebiete verschweigt, muss sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, so der Minister. © dpa/aerzteblatt.de

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