Vermischtes
Fresenius Kabi zahlt Millionen an US-Justizministerium
Mittwoch, 10. Februar 2021
Bad Homburg – Eine Tochter des Gesundheitskonzerns Fresenius schafft mit einer Millionenzahlung Ärger um ein Werk in Indien aus der Welt. Die auf Flüssigarzneimittel und klinische Ernährung spezialisierte Tochter Fresenius Kabi zahlt 50 Millionen Dollar (41,2 Millionen Euro) an das US-Justizministerium, wie Fresenius heute in Bad Homburg mitteilte.
Im Gegenzug werde ein Verfahren zu Vorfällen im Werk Kalyani aus dem Jahr 2013 abgeschlossen. Damals hatten Beschäftigte Inspektoren der US-Gesundheitsbehörde FDA relevante Unterlagen beim Besuch der Produktionsstätte Kalyani nicht herausgegeben und gegen Complianceanforderungen verstoßen. Die Behörde hatte seinerzeit Mängel im Ablauf der Produktion, Dokumentation und Datenermittlung festgestellt.
Der Vereinbarung mit dem US-Justizministerium müsse das zuständige Bezirksgericht in Nevada noch zustimmen, erklärte Fresenius weiter. Da der Konzern Rückstellungen gebildet habe, werde der Fall den Gewinn nicht belasten. Man habe den Vorgang aufgearbeitet. Gemäß der Vereinbarung werde das Unternehmen das bestehende Programm zur Sicherung von Qualität und Compliance weiterführen.
Gestern hatte Fresenius mitgeteilt, Fresenius Kabi werde die Produktionskapazitäten und die Infrastruktur am Standort Graz in Österreich und im Verpackungszentrum im nahen Werndorf ausweiten. Der Fokus der Investition von mehr als 60 Millionen Euro bis 2023 liege auf dem Bereich Gefriertrocknung sowie Anlagen für die Abfüllung und Verpackung von Glasflaschen und vorgefüllten Spritzen.
Fertigspritzen seien ein stark wachsender Markt. „Viele Gesundheitseinrichtungen erkennen die klaren Vorteile in der schnellen und vor allem sicheren Anwendung“, sagte Werksleiterin Ruth Staubmann.
Mit dem Ausbau werde das Werk Graz die Fertigungskapazität für diese Produktkategorie in etwa verdoppeln, hieß es. Am Standort sind mehr als 900 Menschen bei Fresenius Kabi beschäftigt. Wie viele Jobs durch den Ausbau entstehen, lasse sich noch nicht beziffern. © dpa/aerzteblatt.de

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