Politik
Krebsregisterdaten sollen zusammengeführt werden
Mittwoch, 10. Februar 2021
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten beschlossen. Zentrales Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammenzuführen und so die onkologische Versorgung weiter zu verbessern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft treten.
„Die Krebsregister der Länder enthalten wertvolle Informationen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Diese wolle man noch besser nutzen, um die Krankheit und ihren Verlauf in allen Ausprägungen besser zu verstehen und so Patienten besser zu versorgen. „Deswegen führen wir die Krebsregisterdaten auf Bundesebene zusammen und machen sie der Forschung zugänglich.“
Konkret soll der derzeit von den Krebsregistern der Länder an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut (RKI) zu übermittelnde Datensatz erweitert werden. Daten auch zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen sollen das ZfKD dabei unterstützen, das Krebsgeschehen in Deutschland besser zu analysieren.
Gleichzeitig sollen diese Daten auch an Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden, um insbesondere die Versorgungsforschung zu stärken. Um die Sicherheit dieser sensiblen Daten zu gewährleisten, sollen erweiterte Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Zudem sollen ausschließlich anonymisierte Daten auf Antrag zu wissenschaftlichen Forschungszwecken übermittelt werden. Der mit dem Gesetzentwurf neu vorgesehene wissenschaftliche Ausschuss unterstützt das ZfKD bei der Gewährung des Datenzugangs.
Über die Datenzusammenführung beim ZfKD hinaus soll der Gesetzentwurf die Grundlage für eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern schaffen.
Auch eine Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit anderen Daten soll unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen möglich werden. Die Krebsregister, das ZfKD und klinisch-wissenschaftliche Akteure aus Versorgung und Forschung sollen zu diesem Zweck ein Konzept für eine Plattformlösung erarbeiten.
Alle Prozesse der Datenerfassung und -auswertung sollen interoperabel gestaltet werden. Damit sollen Meldungen zum Krebsgeschehen an die Register leichter zu übermitteln sein. © EB/aha/aerzteblatt.de

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