Ärzteschaft
Hartmannbund mahnt Erweiterung des Schutzschirmes für Arztpraxen an
Mittwoch, 10. Februar 2021
Berlin – Der Hartmannbund (HB) fordert, den verlängerten Schutzschirm für Arztpraxen auch auf extrabudgetäre Leistungen auszudehnen. Nach der augenblicklichen Regelung soll zwar die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung trotz reduzierter Leistungsmenge in gleicher Höhe unverändert und im vollen Umfang ausgezahlt werden, die extrabudgetären Leistungen bleiben aber unberücksichtigt.
„Wir erwarten keine Geschenke, aber mindestens sachgerechte Entscheidungen. Davon kann angesichts der Herausnahme eines erheblichen Teiles ärztlicher Leistungen aus dem Schutzschirm nicht die Rede sein“, sagte der HB-Vorsitzende Klaus Reinhardt, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) ist.
Er wies darauf hin, dass es viele Ärzte und Facharztgruppen gebe, deren Honorar sich größtenteils an den extrabudgetären Leistungen bemesse. Dazu zählten zum Beispiel das ambulante Operieren, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorge, Impfungen, aber auch Leistungen zur Behandlung onkologischer Patienten.
„Mit einem Gesetz, das einen nicht unerheblichen Teil der Kollegen im Regen stehen lässt, kommt die Bundesregierung der Forderung nach einer Verlängerung des Coronaschutzschirms für niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten nur ungenügend nach“, kritisierte Reinhardt.
Auch die KBV hatte Anfang Februar einen Schutzschirm gefordert, der alle extrabudgetären Leistungen umfassen müsse. „Die Praxen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie die Versorgung in vollem Umfang aufrechterhalten haben, obwohl weniger Patienten behandelt werden konnten“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Ein fehlender Ausgleich der Honorarverluste dürfte Auswirkungen auf die künftige ärztliche Versorgung der Patienten haben. Das könne niemand wollen. „Spätestens zum Impfen werden die Praxen wieder in voller Personalstärke benötigt“, sagte Gassen.
Das Bundeskabinett hatte gestern das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ per Schnellverfahren auf den Weg gebracht. Es sieht auch eine Verlängerung des Schutzschirmes für Praxen vor, allerdings ohne die extrabudgetären Leistungen. © hil/aerzteblatt.de

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