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Politik

Schutzschirm für Praxen soll in abgespeckter Form verlängert werden

Freitag, 12. Februar 2021

/picture alliance, Dorothée Barth

Berlin – Der Bundestag hat sich heute in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ befasst. Der Entwurf wird nun im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten.

Bezüglich der im Gesetz vorgesehenen Verlängerung des zum 1. Januar 2021 außer Kraft getretenen Schutzschirms für die vertragsärztlichen Leistungserbringer äußerten sich ärztliche Standesvertreter verhalten.

Eine solche Verlängerung sei zwar unbedingt zu begrüßen, müsse aber auch alle extrabudgetären Leis­tungen umfassen, forderte heute der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Ansonsten würden bestimmte Praxen beziehungsweise Fachgruppen kaum un­terstützt – er gehe von Nachbesserungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aus.

Im Gesetzentwurf heißt es zur Absicherung der vertragsärztlichen Versorgung bislang: „Mindert sich die Fallzahl in einem die Fortführung der Arztpraxis gefährdendem Umfang in Folge einer Pandemie, Epide­mie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignis, kann die Kassenärztliche Ver­einigung im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen im Ver­teilungsmaßstab geeignete Regelungen zur Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit des Leistungser­brin­gers vorsehen.“

Mit dieser Regelung wäre nur die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung erfasst. Beispiele für extra­budge­täre Leistungen sind zum Beispiel ambulante Operationen, Gesundheits- und Früherkennungs­unter­su­chungen, Mutterschaftsvorsorge und Impfungen.

Auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) begrüßte ausdrücklich, dass der Schutz­schirm für die vertragsärztliche Versorgung verlängert werden soll. Eine entsprechende Regelung sei aber auch dringend für pandemiebedingte Ausfälle extrabudgetär vergüteter Leistungen nötig.

„Vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil fachärztlicher Leistungserbringer überwiegend extrabudgetäre vertragsärztliche Leistungen erbringt, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamt­vergütung finanziert werden, ist es aus Sicht des SpiFa nicht hinnehmbar, dass diese Leistungserbringer bei nicht von ihnen zu vertretenden Fallzahlrückgängen in einem die Fortführung der Arztpraxis gefähr­dendem Umfang, ohne vergleichbar schützenden Ausgleich bleiben sollen“, so Lars Lindemann, Haupt­geschäftsführer des SpiFa.

Ähnlich argumentiert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Die vorgesehene Regelung sei in der vorliegenden Form nicht geeignet, die existenziellen Nöte der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte ausreichend abzumildern. Jüngst hatte bereits der Hartmannbund gefordert, den verlänger­ten Schutzschirm für Arztpraxen auch auf extra­budgetäre Leistungen auszudehnen.

Auf Basis des Gesetzes sollen erstmals die Impfziele sowie die Priorisierung bestimmter Gruppen bei der Impfreihenfolge gesetzlich geregelt werden – dies war bisher per Verordnung geschehen. In dem Gesetz enthalten ist außerdem die Verlängerung des Rettungsschirms für niedergelassene Ärzte, hierzu werden Nachbesse­rungen gefordert.

Die Feststellung der epidemischen Lage war erstmals am 25. März 2020 erfolgt und im vergangenen No­vember verlängert worden. Künftig soll sie dann als aufgehoben gelten, wenn der Bundestag nicht nach spätestens drei Monaten das Fortbestehen feststellt. Wird das Gesetz („EpiLage-Fortgeltungs­gesetz“) vom Bundestag beschlossen, dürfte die epidemische Lage zunächst bis Juni weiter gelten.

„Wir sind nach wie vor in einer herausfordernden Situation“, begründete SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese die Verlängerung im Rahmen der Bundestagsdebatte. Aber es gebe „Licht am Ende des Tunnels“, so Wiese mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen.

Seitens der FDP kritisierte Christine Aschenberg-Dugnus, mit der Feststellung der epidemischen Lage erteile das Parlament den Regierenden „eine Blankovollmacht“. Der Bundestag sei in Sachen Corona nur noch „ein Abnickorgan“, sagte der FDP-Politiker Wieland Schinnenburg. Generell gegen eine Fortgeltung des Lockdowns und seiner Rechtsgrundlagen wandte sich der AfD-Politiker Robby Schlund.

„Wir alle sehnen uns nach einem Ausweg aus dieser Krise, aber wir sind noch nicht über den Berg“, sagte dagegen die Grünen-Politikerin Kordula Schulze-Asche. Auch sie forderte aber eine breitere Legitimie­rung der Coronamaßnahmen durch das Parlament.

Redner der Koalition wiesen die Kritik zurück, drängten aber auch auf Öffnungsperspektiven für die Zu­kunft. Es müsse „Differenzierungen nach Regionen und Lebensbereichen geben“, betonte Unions-Frakti­ons­vize Georg Nüßlein. Der Lockdown sei zwar berechtigt, er sei jedoch „eine Maßnahme, um eine Welle zu brechen“ und kein Dauerzustand. © afp/aha/aerzteblatt.de

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