Ärzteschaft
Neue Technikpauschalen für TI-Anwendungen
Freitag, 12. Februar 2021
Berlin – Praxen erhalten für zusätzliche stationäre Kartenterminals für die medizinischen Fachanwendungen eine höhere Erstattung. Für die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (eRezept) gibt es zudem neue Technikpauschalen.
Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes verständigt. Da sich die Verhandlungspartner zunächst nicht auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) einigen konnten, hatte das Bundesschiedsamt entsprechende Pauschalen vorgeschlagen.
Danach erhalten Praxen für die zusätzlichen stationären Kartenterminals, die für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan in den Behandlungsräumen notwendig sind, mit einer Erstattungspauschale von 595 Euro 60 Euro mehr als bisher.
Die höhere Pauschale kann rückwirkend auch für Geräte abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zusatzpauschale NFDM/eMP in Höhe von 60 Euro ausgelaufen. Zudem berücksichtigt die TI-Finanzierungsvereinbarung nun kommende Anwendungen wie die ePA und das eRezept.
Für die Nutzung der ePA sind ein weiteres, noch nicht am Markt erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig. Das Bundesschiedsamt hatte dafür eine gemeinsame Pauschale in Höhe von 550 Euro festgesetzt.
KBV und GKV-Spitzenverband haben diese zur Klarstellung in eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro für die PVS-Anpassung aufgeteilt. Zusätzlich erhöht sich die Betriebskostenpauschale um 4,50 Euro pro Quartal.
Um das eRezept nutzen zu können, wird lediglich eine weitere PVS-Anpassung notwendig sein. Die dafür vorgesehene Integrationspauschale beträgt nach der Entscheidung des Bundesschiedsamts 120 Euro. Die Betriebskostenpauschale wird um einen Euro pro Quartal erhöht.
Mit den Neuregelungen erhalten nun auch Ärzte ohne persönlichen Patientenkontakt die Konnektor-Update-Pauschale für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan, und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2020 (530 Euro). Auch die neuen Pauschalen für das ePA-Update und die Einbindung in das PVS werden sie abrechnen können.
Die von der KBV geforderte gesonderte Finanzierung eines PVS-Moduls für das Update auf NFDM in Höhe von 249 Euro wurde dagegen vom Bundesschiedsamt abgelehnt. © hil/sb/aerzteblatt.de

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