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COVID-19: Schwerstbehindertes Kind hat bei Impfung hohe Priorität

Montag, 15. Februar 2021

/stalnyk, stock.adobe.com

Frankfurt am Main – Die Stadt Frankfurt muss bei der Vergabe von Impfterminen gegen SARS-CoV-2 ein schwerstbehindertes Mädchen mit hoher Priorität berücksichtigen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem am vergangenen Freitag zugestellten Eilbeschluss entschieden (Az.: 5 L 219/21).

Die Achtjährige leidet nach Angaben einer Gerichtssprecherin seit ihrer Geburt an einer schweren Fehl­bildung des Gehirns, unter Epilepsie und wiederkehrenden Atemwegsinfekten sowie unter Blindheit. Auf­grund dieses Gesundheitszustands besteht nach ärztlicher Bescheinigung im Falle einer COVID-19-Erkrankung ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf.

Nachdem die Eltern des Mädchens erfolglos versucht hatten, beim Gesundheitsamt einen Impftermin zu erhalten, ersuchten sie im Namen des Mädchens vor dem Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechts­schutz, der nun teilweise gewährt wurde.

Das Mädchen gehöre nicht zu der Kategorie der Personengruppe mit höchster Priorität, sondern als Per­son mit geistiger Behinderung zu der Personengruppe mit hoher Priorität, hieß es in dem Beschluss des Gerichts. Dieser Einstufung stehe auch nicht entgegen, dass die Antragstellerin minderjährig ist.

Zwar sei der Impfstoff nicht für Kinder zugelassen, dennoch bestehe im Einzelfall die Möglichkeit der Gabe von zugelassenen Arzneimitteln außerhalb der Parameter ihrer Zulassung. Darüber hinaus habe der behandelnde Kinderarzt erklärt, er werde die Impfung vornehmen, wenn der Impfstoff zur Verfügung stehe.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. © dpa/aerzteblatt.de

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