Ärzteschaft
Vertragsärzte wollen Ausweitung des Coronaschutzschirmes
Dienstag, 16. Februar 2021
Hannover – Vor einer „extremen Schieflage in der Honorierung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen“ warnen Ärzte und Psychotherapeuten in Niedersachsen. Hintergrund ist, dass der verlängerte Schutzschirm für Praxen, der pandemiebedingte Honorareinbußen kompensieren soll, anders als im vergangenen Jahr extrabudgetäre Leistungen (EGV) nicht einbezieht.
„Diejenigen Fachgruppen, deren Honorar zum überwiegenden Teil aus EGV-Einnahmen generiert wird, werden existenzbedrohliche Umsatzeinbußen haben, die sich nicht durch innerärztliche Umverteilung kompensieren lassen. Letzteres gilt in besonderem Maße für operativ tätige Fachgruppen und allen voran für die Psychotherapeuten“, heißt es in einem Brief verschiedener Verbände und Fachgruppen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
„Bedenken Sie bitte auch, dass im ambulanten System 19 von 20 COVID-Patienten versorgt werden. Die Wertschätzung, die der stationäre Teil unseres Gesundheitssystems durch finanzielle Extrazuwendung erfährt, erwarten wir auch für das ambulante System“, heißt es in dem Brief, an dem sich neben der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes (KVN) unter anderem die Deutsche Psychotherapeutenvereingung (DPtV), der Deutsche Hausärzteverband, Landesverband Niedersachsen, der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) und andere beteiligt haben.
Auch der Hartmannbund (HB) hatte Anfang Februar gefordert, den verlängerten Schutzschirm für Arztpraxen auf extrabudgetäre Leistungen auszudehnen. „Wir erwarten keine Geschenke, aber mindestens sachgerechte Entscheidungen. Davon kann angesichts der Herausnahme eines erheblichen Teiles ärztlicher Leistungen aus dem Schutzschirm nicht die Rede sein“, sagte der HB-Vorsitzende Klaus Reinhardt, der zugleich Präsident der Bundesärztekammer ist. © hil/aerzteblatt.de

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