Politik
Landarztprämie in Bayern wird gut angenommen
Dienstag, 16. Februar 2021
München – Die neue bayerische Landarztprämie stößt auf große Resonanz. Nach dem Start im Januar sind im Augenblick rund 100 Anträge darauf eingegangen, 13 Praxen haben positive Entscheide erhalten, die übrigen 87 sind noch in der Bearbeitung. Darauf hat jetzt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hingewiesen.
„Eine gute und hochwertige ärztliche Versorgung in allen Teilen Bayerns ist für mich ein zentrales Anliegen. Die Coronapandemie zeigt sehr deutlich, wie wichtig dieses Ziel ist. Die Menschen brauchen möglichst kurze Wege zu der Praxis ihres Vertrauens“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
Er betonte, grundsätzlich sei für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns zuständig. „Die bayerische Staatsregierung trägt mit der Landarztprämie aber ebenfalls ihren Teil zu einer guten Versorgung der Menschen in Bayern bei. Wir haben früh erkannt, wo Handlungsbedarf besteht“, so der Minister.
Mit dem Vorgängerprogramm der Landarztprämie hat das Gesundheitsministerium seit 2012 insgesamt 752 Praxisgründungen und Filialbildungen im ländlichen Raum unterstützt. Darunter waren unter anderem 555 Hausärzte und 112 Psychotherapeuten.
Die Landarztprämie unterstützt die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern einmalig mit bis zu 60.000 Euro.
Psychotherapeuten erhalten eine einmalige Förderung von maximal 20.000 Euro. Voraussetzung ist, dass sich die Ärzte in Gemeinden niederlassen, die nicht mehr als 20.000 Einwohner haben und nach der Bedarfsplanung der KV Bayerns nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern.
Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden. In Ausnahmefällen ist laut dem Ministerium auch die Unterstützung von Praxisnachfolgen in überversorgten Planungsbereichen möglich, zum Beispiel, wenn das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit in einer Region feststellt. © hil/aerzteblatt.de

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