Politik
Rettungsschirm für Krankenhäuser soll bis April verlängert werden
Dienstag, 16. Februar 2021
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den derzeit geltenden Rettungsschirm für die Krankenhäuser bis zum 11. April 2021 verlängern. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des BMG hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Bislang sind die Regelungen bis zum 28. Februar befristet. „Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der stationären Behandlungsfälle mit COVID-19 auch darüber hinaus auf hohem Niveau bleiben wird“, heißt es in dem Verordnungsentwurf.
„Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Möglichkeit für Krankenhäuser, Ausgleichszahlungen zu erhalten, zu verlängern.“ Auch der Rettungsschirm für die Rehakliniken soll bis zum 11. April verlängert werden.
Der zurzeit geltende zweite Rettungsschirm für die Krankenhäuser wurde vom Bundestag am 18. November im dritten Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Demnach können die Bundesländer Krankenhäuser benennen, die Ausgleichszahlungen für Krankenhausbetten erhalten, die wegen verschobener Eingriffe leer stehen.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Krankenhäuser gemäß dem Notfallstufenkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Notfallversorgung der Stufe 2 oder 3 erbringen sowie in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegen, in der die 7-Tage-Inzidenz bei über 70 liegt und in der es weniger als 25 Prozent freie, betreibbare Intensivkapazitäten gibt.
Nachrangig können die Länder auch weitere Krankenhäuser benennen, die für eine Basisnotfallversorgung geeignet sind oder die sich auf die Versorgung von Lungen- und Herzkrankheiten spezialisiert haben.
Auswertung der Krankenhausdaten läuft
Krankenhausverbände wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten im Vorfeld eine Ausweitung der finanziellen Schutzmaßnahmen für die Krankenhäuser bis zum Jahresende gefordert, damit die Häuser Planungssicherheit erhalten.
Im März hatte das BMG einen Coronabeirat gegründet, der die Auswirkungen der beiden Rettungsschirme auf die Krankenhäuser bewerten soll. Eine vom Coronabeirat in Auftrag gegebene Auswertung der Krankenhausdaten bis zum 30. September hat vor kurzem ergeben, dass die Krankenhäuser zwischen Januar und September 2020 infolge der Ausgleichszahlungen aus dem ersten Rettungsschirm im Durchschnitt 2,4 Prozent mehr Erlöse erzielt haben als in den beiden Vorjahreszeiträumen. Derzeit werden die Krankenhausdaten für das ganze Jahr 2020 ausgewertet.
Der nun vorgelegte Verordnungsentwurf gebe dem begrenzten Kreis der anspruchsberechtigten Kliniken zumindest eine Perspektive für Ausgleichszahlungen über den 28. Februar hinaus bis zum 11. April, so die Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
„Der Entwurf bietet aber weiterhin keine Lösung für die vielen Kliniken, die von den Anspruchskriterien nicht erfasst sind (Inzidenz über 70 und 75-prozentige Belegung der Intensivstationen), gleichwohl aber massive pandemiebedingte Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme haben. Wie 2020 brauchen alle Krankenhäuser auch für 2021 wirtschaftliche Planungssicherheit über einen Ganzjahresmindererlös-Ausgleich“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Man erwarte seitens der DKG, dass die Weichen dafür in der für den 24. Februar vorgesehenen Sitzung des Expertenbeirats zu den Auswirkungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes gestellt werden. © fos/aerzteblatt.de

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