Politik
Laien- und Schnelltests ab dem 1. März
Mittwoch, 17. Februar 2021
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereitet den Start von kostenfreien Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 in medizinischen Einrichtungen sowie die Einführung von Laientests vor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, Schnelltests auf SARS-CoV-2 seien mittlerweile ausreichend am Markt verfügbar, um sie allen anbieten zu können.
Allerdings könnten sie bisher nur von geschultem Personal vorgenommen werden, weshalb nach dem Vorschlag von Spahn etwa Testzentren, niedergelassene Ärzte oder Apotheken die Tests machen sollen. Dort sollen sie ab dem 1. März kostenfrei sein, die medizinischen Zentren können pro Test 18 Euro abrechnen.
Die Kosten dafür übernehme der Bund. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat die Unterstützung zugesagt. „Also da gibt es meine volle Unterstützung, und wir werden das auch finanziell wuppen“, sagte der SPD-Politiker bei einer Veranstaltung der bayerischen SPD. „Das, glaube ich, können wir uns jetzt auch noch leisten.“
Spahn erklärte heute in Berlin, dass der Bund inzwischen Rahmenverträge mit Herstellern von Antigenschnelltests in Höhe von 50 bis 60 Millionen Stück pro Monat abgeschlossen habe. Dies seien aber nur Mindestangaben, die Hersteller könnten noch mehr liefern. Ähnliche Gespräche über Rahmenverträge gäbe es auch für Laientests, die sich derzeit in der Zulassung befänden.
Der Minister betonte, dass seit dem 1. Februar auch Unternehmen der kritischen Infrastruktur, dazu zählen wie etwa Energieversorger und Verkehrsunternehmen, die Antigenschnelltests bestellen und ihren Mitarbeitern anbieten könnten. Die Tests könnten geschultes Personal vornehmen, dafür reiche oft eine Anleitung per Video. Dies gelte auch für Schulen und Kindertagesstätten. Diese Tests müssten aber nun auch in die eigenen Hygieneverordnungen aufgenommen werden.
Bei den Laientests wiederholte Spahn seine Forderung nach einer strengen Qualitätsüberprüfung: „Es werden aber nur die zugelassen, die Unterlagen einreichen und Qualität einsetzen“, so der Minister. Unternehmen, die nur einen Antrag beim zuständigen Bundesamt für Arzneimittel ohne Unterlagen einreichten und auf den öffentlichen Druck zur Zulassung hofften, hätten keine Chance. „Es ist aus meiner Sicht für die Qualität erforderlich, dass Qualität und Wirksamkeit auch nachgewiesen und überprüft wird.“
Das Beispiel von Österreich, wo sich auf die Angaben der Hersteller bei der Qualität verlassen werde, reiche Spahn für Deutschland nicht aus. Sobald Laientests zugelassen werden, geht er davon aus, dass sie schnell in allen Geschäften angeboten werden könnten, einen Vorbehalt beispielsweise für Apotheken werde es nicht geben.
In einem Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es dazu, dass diese Tests in der „Nationalen Teststrategie des Bundes“ als „ein niedrigschwelliger Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger – gegebenenfalls gegen eine geringe Eigenbeteiligung von 1 Euro – sinnvoll“ sein könnte.
Spahn betonte, dass positive Antigentests sowie Selbsttests durch einen PCR-Test bestätigt werden sollten. Es sei ein „bitten, auffordern oder nahelegen“, dass bei einem positiven Selbsttest dann auch ein PCD-Test „zur eigenen Sicherheit und zum Schutz der anderen“ gemacht werde. „Nach wie vor bleibt der PCR-Test der Goldstandard“, so Spahn. Menschen mit Symptomen sollten gleich einen PCR-Test vornehmen lassen. © bee/afp/dpa/aerzteblatt.de

@aerzteanwalt
Natürlich kann das im Prinzip jeder lernen - aber es muss dann auch in jedem Fall richtig gemacht werden.
"Das wird schon reichen" wenn das Abstrich-Opfer den Kopf zurückzieht reicht eben nicht un verursacht ein falsch negatives Testergebnis.
Selbsttest nur, wenn der keine Überwindung kostet, also mit Gurgeln oder Speichel funktioniert.

Laien- und Schnelltests (erst!) ab dem 1. März

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