Vermischtes
Inklusionsbeirat fordert gesetzliche Klarstellung zu Assistenzbedarf
Donnerstag, 18. Februar 2021
Berlin – Noch in dieser Wahlperiode eine gesetzliche Regelung zum Assistenzbedarf bei Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen zu verankern, dies fordert der Inklusionsbeirat.
Bereits Mitte vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Kostenübernahme für die Begleitung von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus zu befassen. Grund war eine einstimmige Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, dieses Thema mit dem höchst möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.
Seither hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Beteiligungsprozess in Form von zwei Fachgesprächen durchgeführt, bei denen die bereits vielfach bekannten Fakten und Fragestellungen erneut zusammengetragen wurden. Dieser Beteiligungsprozess sei am Ende des zweiten Fachgesprächs ohne Ergebnis für beendet erklärt worden, so der Inklusionsbeirat.
Man befürchte daher, dass damit erneut Stillstand eintrete und Menschen mit Behinderungen, die Begleitung benötigen, die erforderliche Unterstützung während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung auch weiterhin nicht bekommen. Die Folge sei, dass medizinisch dringend erforderliche Krankenhausaufenthalte nicht selten aufgeschoben werden, was schwerwiegende Folgen haben könne.
Dies stellt aus Sicht des Inklusionsbeirats einen klaren Verstoß gegen Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention dar: Auch Deutschland habe sich als Vertragsstaat verpflichtet, Menschen mit Behinderungen nicht nur eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, sondern darüber hinaus die Gesundheitsleistungen, die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderung benötigen.
Der Inklusionsbeirat fordert die Verantwortlichen daher in einer heute veröffentlichten Erklärung nachdrücklich auf, noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende gesetzliche Regelung zu verankern. © EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.