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Inklusionsbeirat fordert gesetzliche Klarstellung zu Assistenzbedarf

Donnerstag, 18. Februar 2021

/picture alliance, Christin Klose

Berlin – Noch in dieser Wahlperiode eine gesetzliche Regelung zum Assistenzbedarf bei Krankenhaus­aufenthalten von Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen zu verankern, dies fordert der Inklusionsbeirat.

Bereits Mitte vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Kostenübernahme für die Begleitung von Menschen mit Schwerst- und Mehrfach­behinderungen im Krankenhaus zu befassen. Grund war eine einstimmige Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, dieses Thema mit dem höchst möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

Seither hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Beteiligungsprozess in Form von zwei Fachgesprächen durchgeführt, bei denen die bereits vielfach bekannten Fakten und Fragestel­lungen erneut zusammengetragen wurden. Dieser Beteiligungsprozess sei am Ende des zweiten Fachge­sprächs ohne Ergebnis für beendet erklärt worden, so der Inklusionsbeirat.

Man befürchte daher, dass damit erneut Stillstand eintrete und Menschen mit Behinderungen, die Beglei­tung benötigen, die erforderliche Unterstützung während eines stationären Aufenthalts im Kran­kenhaus oder einer Reha-Einrichtung auch weiterhin nicht bekommen. Die Folge sei, dass medizinisch dringend erforderliche Krankenhausaufenthalte nicht selten aufgeschoben werden, was schwerwiegende Folgen haben könne.

Dies stellt aus Sicht des Inklusionsbeirats einen klaren Verstoß gegen Artikel 25 der UN-Behinderten­rechtskonvention dar: Auch Deutschland habe sich als Vertragsstaat verpflichtet, Menschen mit Behin­derungen nicht nur eine Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie anderen Menschen zur Verfügung zu stellen, sondern darüber hinaus die Gesundheitsleistungen, die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderung benötigen.

Der Inklusionsbeirat fordert die Verantwortlichen daher in einer heute veröffentlichten Erklärung nachdrücklich auf, noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende gesetzliche Regelung zu verankern. © EB/aerzteblatt.de

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