Ärzteschaft
KBV verlangt vollen Coronaschutzschirm für Praxen
Montag, 22. Februar 2021
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Forderung bekräftigt, in den Coronaschutzschirm für Praxen auch die extrabudgetären Leistungen einzubeziehen. „Die Weiterführung eines umfassenden Schutzschirms für die 102.000 Praxen in Deutschland wird dringend benötigt – aber bitte nicht in einer abgespeckten Variante“, appellierte der KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen an die Politik.
Das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ ist bis zum 31. März 2021 befristet, soll aber verlängert werden. Zu den Regelungen zählt auch der Schutzschirm für Vertragsarztpraxen, der coronabedingte Fallzahlrückgänge in den Praxen auffangen soll.
Nach dem augenblicklichen Entwurf soll dieser bei seiner Verlängerung die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfassen, aber keine Präventions- und extrabudgetären Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel das ambulante Operieren, Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, Mutterschaftsvorsorge und Impfungen.
„Der Schutzschirm hat in der ersten Coronawelle dafür gesorgt, dass die medizinische Versorgung uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden konnte“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister. Die Politik müsse den Niedergelassenen jetzt zur Seite stehen und für einen fairen Ausgleich bei Praxen sorgen, die coronabedingt unter erheblichen Fallzahlrückgängen litten, forderte er.
Auch der Hartmannbund und andere haben in den vergangenen Tagen gefordert, den Schutzschirm für extrabudgetäre Leistungen gelten zu lassen. „Andernfalls werden bestimmte Praxen und Fachgruppen kaum unterstützt und können in eine existenzielle Notlage geraten“, warnte Gassen. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten. © hil/aerzteblatt.de

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