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Vorgaben für digitale Pflegeanwendungen in der Kritik

Dienstag, 23. Februar 2021

/Jackie Niam, stock.adobe.com

Berlin – Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung kritisiert die Vorgaben der Politik für digi­tale Pflegeanwendungen (DiPAs) und fordert Korrekturen im Entwurf des Digitale Versorgung und Pfle­ge-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG).

Der bestehende Entwurf des DVPMG sehe zum Beispiel vor, dass digitale Pflegeanwendungen sowie pflegerische Leistungen mit einer gemeinsamen Pauschale vergütet werden.

„Die gekoppelte Vergütung dieser unterschiedlichen Leistungskategorien setzt jedoch falsche Anreize: Sie kann dazu führen, dass bei der Entscheidung für eine DiPA vorrangig die Kosten statt der pflegeri­sche Nutzen berücksichtigt wer­den“, warnt der Verband. Empfehlenswerter sei, beide Leistungen unab­hängig voneinander zu betrachten und zu vergüten.

Außerdem sei die Vergütung insgesamt zu gering: Der Gesetzentwurf beziffere sie momentan mit 50 Euro pro Monat. Unter Berücksichtigung einer im Bundesdurchschnitt gängigen Vergütung einer pflege­rischen Fachkraft von etwa 40 bis 50 Euro pro Stunde, entfalle bei dieser Regelung auf die DiPA lediglich ein Betrag in Höhe weniger Euro oder gar Cent.

„Dies steht in einem Widerspruch zu den hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit, die DiPA perspektivisch erfüllen müssen“, so der Verband. Er kritisiert außerdem den vorgesehenen Anwendungs­bereich: Laut dem aktuellen Entwurf des DVPMG sind DiPAs ausschließlich für den Einsatz im ambu­lan­ten Bereich der häuslichen Pflege vorgesehen – sei es, durch die pflegebedürftige Person selbst, durch einen Angehörigen oder eine ambulante Pflegekraft.

Hingegen sei eine Nutzung von DiPA in der stationären Pflege ausgeschlossen. „Digitale Innovationen, die beispielsweise der Erhaltung der Mobilität dienen oder bei Erkrankungen wie Demenz unterstützen, bleiben damit rund 900.000 Menschen vorenthalten, die hierzulande in stationären Pflegeeinrichtungen leben“, kritisiert der Verband.

Er weist außerdem daraufhin, dass administrative Tätigkeiten die pflegenden Angehörigen häufig zum Teil sehr belasten. „DiPAs, die bei diesen Tätigkeiten unterstützen, könnten eine deutliche Entlastung bedeuten. Deshalb ist es sinnvoll, dass auch DiPAs zugelassen und erstattet werden, die dazu beitragen, über Leistungsansprüche zu informieren, Antragstellungen zu vereinfachen oder Leistungserbringer zu identifizieren“, fordert der Verband.

„Wenn digitale Innovationen künftig pflegebedürftige Personen, Pflegefachkräfte und Angehörige unter­stützen und entlasten sollen, bedarf es nun transparenter Prozesse und fairer Konzepte, die diesen Pro­dukten den Weg in die Versorgung ermöglichen“, fasst der Verband zusammen.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ist ein Branchenvertreter für E-Health-Unterneh­men in Deutschland. Er wurde im Dezember 2019 gegründet und vereint über 110 E-Health-Unterneh­men. © hil/aerzteblatt.de

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