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Politik

Niedersachsen: Reformvorschläge für Krankenhaus­landschaft

Montag, 22. Februar 2021

/picture alliance, Stockfotos-MG

Hannover – Die Krankenhausvsorgung in Niedersachsen könnte umstrukturiert werden. Das hat eine Kommission des Landtags nach zweijährigen Beratungen heute vorgeschlagen. Demnach sollten einige Leistungen der rund 170 Krankenhäuser des Landes konzentriert und die Kliniken dann in die drei Stufen Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorger einsortiert werden.

Abseits der Ballungsräume sollten künftig regionale Gesundheitszentren mit Haus- und Fachärzten, aber auch stationären Bereichen das Angebot ergänzen. Bisher gebe es in Niedersachsen offiziell erst zwei Krankenhäuser, die als Maximalversorger gelten – die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und die Universitätsmedizin Göttingen, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker Uwe Schwarz.

Künftig sollen es nach Vorstellung der Kommission sieben sein, indem Braunschweig, Oldenburg, Osna­brück, Rotenburg und demnächst Georgsheil in Ostfriesland hinzukommen. „Es wird kein Krankenhaus schlechter gestellt, sondern es wer­den mindestens fünf besser gestellt“, sagte Schwarz. Insgesamt müsse die medizinische Versorgung wie­der stärker vom Patienten her statt wirtschaftlich gedacht werden.

Grüne und FDP stimmten dem Abschlussbericht der Kommission zu, übten an einigen Stellen aber den­noch Kritik. So forderten die Grünen eine Verdopplung der Krankenhausfinanzierung auf 520 Millionen Euro im Jahr. Die FDP mahnte, die regionalen Gesundheitszentren dürften nicht stärker öffentlich geför­dert werden als andere Versorger.

Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) werten den Abschlussbericht als wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Ausrichtung des Gesundheitssystems.

„Die Enquetekommission hat festgestellt, dass Krankenhäuser einen zentralen Stellenwert bei der Ge­sundheitsversorgung der Bevölkerung haben“, sagte NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Deshalb sei eine wichtige Forderung, seitens der Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, die deren Leistungsfähig­keit auch künftig sicherstellten.

Die Enquetekommission habe mit ihrer Arbeit „wertvolle Impulse für die zukunftsfähige, qualitativ hoch­wertige und patientenorientierte Versorgung gegeben“, betonte Engelke mit Blick auf die Empfehlungen des Expertengremiums. Diese gelte es künftig seitens der politisch Verantwortlichen zu berücksichtigen und umzusetzen.

„Ausdrückliche Zustimmung verdient das klare Bekenntnis der Enquetekommission zu einer verbesserten Investitionsfinanzierung“, sagte sie. In der nächsten Wahlperiode müssten die sich konkret abzeich­nen­den zentralen Neubauvorhaben rechtssicher gegenfinanziert werden. Auch die Forderungen nach einer strukturellen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verdienten nachhaltig Unterstützung.

Der Niedersächsische Städtetag übte Kritik an der Definition der Krankenhäuser der Maximalversorgung. Aus Sicht des Niedersächsischen Städtetages müsse ein Krankenhaus bereits als Maximalversorger ein­gestuft werden, wenn es mindestens 500 Planbetten habe, sagte Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. Eine 1:1-Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen Parame­ter würde zu schwierigen Ergebnissen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Expertengremiums war die Betrachtung der personellen Situation in den Krankenhäusern. Übereinstimmend wurde von der Enquetekommission festgestellt, dass Personal­knapp­heit zu einem limitierenden Faktor in der stationären Versorgung wird. Der Fachkräftemangel betreffe unter anderem Ärzte, Pflegefachkräfte und Hebammen und führe zu einer hohen Belastung des Klinik­personals.

Zunehmende Bürokratie und unzureichende Digitalisierung verschärften personelle Engpässe in den Krankenhäusern. Daher empfiehlt die Kommission eine Reduzierung des gesetzlich vorgegebenen Ver­waltungs- und Dokumentationsaufwands durch Entbürokratisierung und Deregulierung.

Damit es überall genügend Hausärzte gibt und nicht nur in den Großstädten, schlägt die Kommission – wie von der Regierung schon vor einem Jahr angekündigt – eine Landarztquote vor. Das heißt, ein Teil der Medizinstudienplätze soll an Bewerber gehen, die sich verpflichten, später in einem unterversorgten Gebiet zu arbeiten. Auf eine Region festlegen müssen sie sich dafür noch nicht. Allerdings ist die Pla­nung sehr langfristig – schließlich dauere die Ausbildung der Ärzte oft 12 bis 15 Jahre, erklärte Schwarz. © dpa/may/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #760232
penangexpag
am Dienstag, 23. Februar 2021, 09:48

das Kriterium

Die Zahl der Planbetten als Kriterium für "Krankenhaus der Maximalversorgung" ist eher ein sekundäres Kriterium. Man muß zunächst den Bericht der Kommission verfügbar haben, aber im Vordergrund muß die Breite des Spektrums der medizinischen Sparten stehen. Die diesbezüglich obligatorischen Sparten richten sich nach den Häufigkeiten der zughörigen Krankheitsbilder . Da zugleich hinsichtlich der Qualifikation ausreichende Behandlungsfälle vorauszusetzen sind, ergibt sich quasi als Folgerung eine Mindestbettenzahl - und die dürfte ganz sicher weit über 500 liegen. Ein weiteres entscheidendes Kriterium muß die Verfügbarkeit des modernsten technischen Standards hinsichtlich der Diagnostik sein UND dessen Verfügbarkeit im Verbund mit den Arztpraxen im Raum. Was gleichbedeutend mit digitaler Konzentration ist. Das Schwerpunktkrankenhaus muß auch unter der Perspektive eines starken Strukturwandels im Bereich der Arztpraxen gesehen werden.
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