Ärzteschaft
Psychotherapie: Zahl der Videotherapiestunden erheblich angestiegen
Dienstag, 23. Februar 2021
Hamburg – Die Coronapandemie sorgt für einen deutlichen Anstieg bei den per Videotechnik erbrachten Psychotherapien. Das teilte die Techniker Krankenkasse (TK) heute aufgrund einer Auswertung ihrer Abrechnungsdaten mit.
Mit dem Ausbruch der Pandemie sei die Zahl der Videotherapiestunden bei TK-Versicherten um das Achtfache gestiegen. Während im ersten Quartal des vergangenen Jahres 29.000 Therapiestunden abgerechnet worden seien, seien es im zweiten Quartal bereits 228.000 gewesen.
„Gerade in der Psychotherapie kann die digitale Technik ihre großen Vorteile zeigen: Therapiegespräche sind dadurch ohne Ansteckungsgefahren, schnell, unkompliziert und auch über größere Entfernungen möglich“, sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas.
Auch die Berufsverbände der Psychotherapeuten begrüßen die Möglichkeit zur Videobehandlung in der Pandemie grundsätzlich, bezeichnen die reale Begegnung zwischen Arzt/Psychotherapeut und Patienten nach wie vor als Goldstandard.
Für das zweite Halbjahr der Pandemie liegen der TK zufolge noch keine Daten vor. Der TK-Vorstandsvorsitzende kritisiert deshalb den großen zeitlichen Verzug bei der Abrechnung mit Ärzten und Therapeuten.
„Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Daten der ambulanten Behandlungen acht bis neun Monate für den Weg vom Praxiscomputer bis zu den Rechenzentren der Krankenkassen brauchen“, sagte Bass. „Der Quartalsbezug ist ein Relikt aus dem Vor-Computerzeitalter.“
Dies sei grundsätzlich möglich: So habe die Bundesregierung für den Versand der Masken an Chroniker in der Pandemie unter strengen Datenschutzauflagen die ambulanten Daten der Krankenkassen zur Hilfe gezogen.
Baas: „Solche Daten sind für die Bewältigung einer Pandemie ein unersetzlicher Schatz“. Einige Patientengruppen wie zum Beispiel Risikoschwangere könnten bei einem zeitlichen Verzug von acht bis neun Monaten kaum ausfindig gemacht und unterstützt werden.
Die TK fordert deshalb vom Gesetzgeber die Änderung der Vorgaben, um die tagesaktuelle Übermittlung der Versorgungsdaten zu ermöglichen. © PB/aerzteblatt.de

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