Politik
Krankenhäuser: Beirat empfiehlt reduzierte Ausgleichszahlungen bis zum Jahresende
Donnerstag, 25. Februar 2021
Berlin – Der Coronabeirat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) empfiehlt, den deutschen Krankenhäusern auch nach dem 11. April dieses Jahres Ausgleichszahlungen für Erlösrückgänge während der Coronapandemie zukommen zu lassen.
Das geht aus einem Empfehlungsschreiben hervor, das der Beirat im Anschluss an seine gestrige Sitzung konsentiert hat – und das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. „Dabei sollten die Anspruchskriterien (Inzidenz und ITS-Kapazitäten) dahingehend überprüft werden, ob sie auch der Situation der Krankenhäuser in der aktuellen Phase der Pandemie gerecht werden.“
Während im Rahmen des ersten Rettungsschirms der Bundesregierung alle Krankenhäuser Ausgleichszahlungen erhalten haben, bekommen unter den Bedingungen des zweiten Rettungsschirms derzeit vor allem nur noch die Krankenhäuser Pauschalen vom Staat, die in Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen liegen und die über bestimmte Notfallstrukturen verfügen. Die Krankenhäuser haben zuletzt mehrfach kritisiert, dass dieser Rettungsschirm nicht ausreiche und viele Häuser derzeit stark unterfinanziert seien.
Abschläge im Vergleich zu 2019
Das BMG will den zweiten Rettungsschirm zunächst bis zum 11. April verlängern. Die Krankenhäuser fordern, dass das Ministerium für die Zeit danach eine Regelung erlässt, die den Kliniken Planungssicherheit bis zum Endes des Jahres 2021 ermöglicht. Die Frage, die das BMG dabei beantworten muss, ist, ob die Fallzahlen des Jahres 2019 und die dadurch generierten Erlöse als Referenzwert für das Jahr 2021 gelten sollen.
Der Coronabeirat empfiehlt nun, bei den Ausgleichszahlungen einen Abschlag im Vergleich zum Jahr 2019 vorzunehmen. „Krankenhäuser sollten die Möglichkeit erhalten, mit den Kostenträgern einen Ausgleich von Erlösrückgängen im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 zu vereinbaren“, schreibt der Beirat. Allerdings sollte gegenüber dem Erlösniveau von 2019 ein Abschlag vorgenommen werden, „um Versorgungsanreize aufrecht zu erhalten und dem allgemeinen Niveau der Leistungsentwicklung Rechnung zu tragen“.
Vorgaben auf Bundesebene festlegen
Der Beirat empfiehlt, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband Vorgaben auf Bundesebene für die Höhe der Ausgleichszahlungen im Jahr 2021 vereinbaren. Dabei solle ein „Korridor“ für die Ausgleichszahlungen festgelegt werden, der die Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie im Jahr 2021 sowie die Möglichkeiten der Krankenhäuser zur Leistungserbringung einbezieht.
Der Mechanismus des Erlösausgleichs solle sich dabei an den Vorgaben für das Jahr 2020 orientieren, also an der Zahlung von Pauschalen für Betten, die infolge von Leistungsverschiebungen nicht belegt wurden. Wenn die Krankenhäuser durch die Ausgleichszahlungen von Bund und Ländern mehr Erlöse eingenommen haben, sollen sie diese zurückzahlen müssen.
Darüber hinaus empfiehlt der Beirat den Bundesländern zu prüfen, ob zusätzliche Krankenhäuser Unterstützungsbedarf aufgrund der speziellen Versorgungsstrukturen in der Region haben, und dort mit eigenen Unterstützungsleistungen einzutreten.
Verkürzte Zahlungsfrist beibehalten
Derzeit gilt, dass die Krankenkassen die Krankenhausrechnungen innerhalb von fünf Tagen begleichen müssen. Der Beirat empfiehlt, diese verkürzte Zahlungsfrist bis zum Ende des Jahres 2021 beizubehalten.
Das BMG hatten den Coronabeirat im März 2020 errichtet und ihm die Aufgabe übertragen, die gesetzlichen Maßnahmen der Bundesregierung zur Finanzierung der Krankenhäuser in der Pandemie zu bewerten. Er ist mit vier Krankenhausvertretern, vier Krankenkassenvertretern und zwei Gesundheitsökonomen besetzt. © fos/aerzteblatt.de

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