Politik
Bundestag lehnt Anträge zu Obdachlosenhilfen ab
Freitag, 26. Februar 2021
Berlin – Der Bundestag hat gestern mehrere Oppositionsanträge zu Obdachlosenhilfen in der Coronapandemie abgelehnt. Die jeweils von Grünen, Linken und AfD eingebrachten Anträge zielten auf zusätzliche Unterstützung für Obdachloseneinrichtungen sowie den Mieterschutz vor Zwangsräumungen ab.
So forderten Linke und Grüne einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, um Mieter, die wegen der Pandemie Mietschulden angehäuft haben, vor Kündigung zu schützen. Dies sollte vor allem dann gelten, wenn ihnen durch eine Zwangsräumung Obdachlosigkeit drohe.
Zudem sollten Kommunen bei der Unterbringung Obdachloser unterstützt und Überbrückungshilfen an Hotels nur dann ausgezahlt werden, wenn diese sich bei Leerstand bereiterklären, Obdachlose aufzunehmen.
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD argumentierte, die Anträge seien nicht verfassungskonform und missachteten das Eigentumsrecht der Vermieter. Zudem habe es keine coronabedingte Kündigungswelle gegeben, wie etwa aus einer geringen Zahl von Anfragen nach Mietmoratorien in den Ländern hervorgehe. Auch verwies die Koalition auf die Verantwortung der Länder für den Sozialen Wohnungsbau und für die Unterbringung von Wohnungslosen.
Die AfD hatte gefordert, Organisationen der Obdachlosenhilfe als systemrelevant einzustufen und diese mit ausreichend medizinischem Personal, Schnelltests und Schutzausrüstung zu versorgen. Auch sollten Bußgelder gegen Obdachlose wegen Verstößen gegen Coronamaßnahmen ausgesetzt werden.
Grüne und Linke stimmten neben ihrem eigenen Antrag als einzige auch für den der jeweils anderen Fraktion. Den Antrag der AfD lehnten alle anderen Fraktionen ab. © kna/aerzteblatt.de

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