Vermischtes
Telematikinfrastruktur: Weitere Anwender können Zugang erhalten
Mittwoch, 3. März 2021
Berlin – Die Gematik hat den Kreis der Anwender erweitert, die Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Nun könnten auch im EU-Ausland ansässige Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker oder etwa die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Heilberufsausweis (HBA) beziehungsweise die Institutionskarte (SMC-B) beantragen, teilte die Gematik heute mit.
Herausgeber für HBA und SMC-B ist in diesem Fall die Gematik selbst. Als Dienstleister für die Ausgabe der Karten und den Betrieb ist die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, beauftragt. „Mit dieser Beauftragung steuern wir das letzte Teil des Puzzles bei und stellen damit sicher, dass alle Nutzergruppen an der Digitalisierung teilhaben können“, sagte Florian Hartge, COO der Gematik.
Mit dem HBA und dem SMC-B erhalten diese Anwendergruppen Zugang zur TI und zu digitalen Anwendungen, für die sie sich als berechtigte Akteure ausweisen müssen. Den Anfang werden die EU-Versandapotheken mit ihrer Teilnahme am elektronischen Rezept ab Mitte dieses Jahres machen, schreibt die Gematik.
Ärzte und Apotheker können den HBA und den SMC-B bereits seit längerem beantragen. Sie benötigen den HBA, um auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zuzugreifen zu können.
Dies betrifft auch Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan. Der elektronische Arztausweis wird künftig integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung sein. © EB/aerzteblatt.de

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