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Telematik­infrastruktur: Weitere Anwender können Zugang erhalten

Mittwoch, 3. März 2021

/www.gematik.de

Berlin – Die Gematik hat den Kreis der Anwender erweitert, die Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) er­halten. Nun könnten auch im EU-Ausland ansässige Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker oder etwa die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Heilberufsausweis (HBA) bezieh­ungs­­­weise die Institutionskarte (SMC-B) beantragen, teilte die Gematik heute mit.

Herausgeber für HBA und SMC-B ist in diesem Fall die Gematik selbst. Als Dienstleister für die Ausgabe der Karten und den Betrieb ist die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdru­ckerei-Gruppe, beauf­tragt. „Mit dieser Beauftragung steuern wir das letzte Teil des Puzzles bei und stellen damit sicher, dass alle Nutzergruppen an der Di­gitalisierung teilhaben können“, sagte Florian Hartge, COO der Gematik.

Mit dem HBA und dem SMC-B erhalten diese Anwendergruppen Zugang zur TI und zu digitalen Anwen­dun­gen, für die sie sich als berechtigte Akteure ausweisen müssen. Den Anfang werden die EU-Versand­apothe­ken mit ihrer Teilnahme am elektronischen Rezept ab Mitte dieses Jahres machen, schreibt die Gematik.

Ärzte und Apotheker können den HBA und den SMC-B bereits seit längerem beantragen. Sie benötigen den HBA, um auf medizinische Daten der elek­tronischen Gesundheitskarte (eGK) zuzugreifen zu können.

Dies betrifft auch Anwendungen wie das Notfall­da­tenmanagement und den elektronischen Medika­tionsplan. Der elektronische Arztausweis wird künftig integraler Bestandteil der ärztlichen Berufs­aus­übung sein. © EB/aerzteblatt.de

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