Politik
Wöchentliche „Bürgertestung“ könnte monatlich bis zu drei Milliarden Euro kosten
Donnerstag, 4. März 2021
Berlin – Das geplante Angebot eines kostenfreien Schnelltests pro Woche für Bürger nimmt Gestalt an. In einer ersten Entwurfsfassung einer ergänzten Testverordnung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, wird der Anspruch auf diesen wöchentlichen PoC-Antigentest als „Bürgertestung“ festgelegt.
Dieses neue Angebot gelte vor allem für Menschen, die asymptomatisch sind und nicht in die bisher bestehenden Testkriterien zur Testung nach Verdachtsfällen oder Kontakten zählen. Da derzeit noch nicht abschätzbar sei, wie viele Menschen diesen Test wöchentlich in Anspruch nehmen, geht das Bundesgesundheitsministerium zunächst von 21 Millionen Euro pro einer Million Testungen aus. Darunter sind bis zu sechs Millionen Euro Sachkosten sowie 15 Millionen Euro Durchführungskosten.
Jeder Test soll „höchstens sechs Euro“ in der Beschaffung kosten, heißt es. Dies schließt ein Gespräch, die Entnahme sowie die Ergebnismitteilung und ein Zeugnis über den Test mit ein. Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz von gestern, wird davon ausgegangen, dass bis zu 150 Millionen Tests pro Monat abgerufen werden, dies würde hochgerechnet bis zu 3,15 Milliarden Euro sein.
In vorherigen Papieren des Bundesgesundheitsministeriums ging das Haus bisher von bis zu 810 Millionen Euro an Kosten pro Monat aus. Die neue Version der Testverordnung regelt auch, dass Menschen mit einem positiven PoC-Antigentest einen Anspruch auf eine PCR-Testung haben. Die zusätzliche PCR-Testung könnte Krankenkassen etwa vier Millionen Euro je 100.000 positiver PCR-Testungen kosten.
Laut Bundesgesundheitsministerium liegen derzeit 150 Millionen Schnelltests „auf Halde“ und könnten direkt geliefert werden. Ebenso habe das BMG sich über mehrere Rahmenverträge weitere 800 Millionen Schnelltests gesichert. Auch habe sich der Bund 200 Millionen Selbsttests gesichert, es liefern weitere Gespräche mit Herstellern. Einige Discounter, darunter Aldi, haben den Verkauf von Selbsttests bereits ab dem Wochenende angekündigt.
Die Tests, die im Rahmen dieser neuen Testverordnung angewendet werden können, müssen die vom Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut „festgelegten Mindestkriterien erfüllen“, heißt es in dem Entwurf. Die Häufigkeit der „Bürgertestung“ gilt aber nicht für die Testungen in Einrichtungen oder Unternehmen, die bereits ein „einrichtungs- oder unternehmenbezogenes Testkonzept selbst durchführen“, heißt es.
Dazu zählen neben Pflegeheimen auch Schulen, die weiterehin bis zu 10 PoC-Antigentests pro Mitarbeiter pro Monat beschaffen und nutzen können. Für Schulen und Personal in Kinderbetreuung sowie für Schülerinnen und Schüler soll pro Präsenzwoche mindestens ein Schnelltest vorhanden sein.
Auch wer die „Bürgertestung“ vornimmt, bestimmt die neue Verordnung: So kann der Öffentliche Gesundheitsdienst neben den medizinischen Einrichtungen auch „weitere geeignete Dritte“ beauftragen, „die entsprechend qualifiziert und zuverlässig sind“.
Dazu zählen Vertragsärztinnen und –ärzte, Zahnärzte, medizinische Labore, Apotheken und besonders bei der „Bürgertestung“ auch Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, „die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren.“
Die Verordnung soll bereits kommenden Montag in Kraft treten, die Kommunen können in ihren Testzentren die Angebote dann umsetzen. © bee/aerzteblatt.de

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