Ärzteschaft
Mutterschutz und ärztliche Tätigkeit sind vereinbar
Freitag, 5. März 2021
Berlin – Der Mutterschutz ist bei Ärztinnen und Medizinstudentinnen mit ihrer Arbeit vereinbar. Arbeitgeber sollten die jeweilige Situation der Frauen berücksichtigen. Das mahnte der Hartmannbund anlässlich des diesjährigen Frauentags an.
„Der Mutterschutz in Deutschland ist gut – aber nur dann, wenn Arbeitgeber ihn wirklich individuell gestalten. Mutterschutz nach Schema F hilft niemandem“, sagte Galina Fischer, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund.
Arbeitgeber seien aus gutem Grund gesetzlich verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen. „Personenbezogene Maßnahmen wie Umsetzung, Freistellung oder Beschäftigungsverbot dürfen erst dann greifen, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen“, so Fischer.
Sie beklagte, dass Ärztinnen in der Realität häufig schlicht von ihren eigentlichen Tätigkeiten befreit würden, statt individuelle Schutzmaßnahmen zu treffen. Für die Betroffenen bedeute das einen Karriereknick oder eine erhebliche Verzögerung der Weiterbildung.
„Wir Ärztinnen im Hartmannbund fordern deshalb die Arbeitgeber auf, im Falle einer Schwangerschaft tatsächlich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen und Mutterschutz für Ärztinnen oder Medizinstudentinnen nicht im Sinne eines De Facto Berufsverbotes umzusetzen“, erklärte Ausschusssprecherinnen Lisa Rosch und Sabine Wedekind.
Das Ergebnis der jüngsten Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes mit Unterstützung des Hartmannbundes bestätige dies. „Sinnvolle ärztliche Tätigkeit muss auch im Mutterschutz möglich sein – im Sinne der Ärztinnen, aber auch im Sinne des Gesundheitssystems“, bekräftigt Fischer. © EB/aerzteblatt.de

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