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Ärzteschaft

Digitalverband für weitere Stärkung der Videosprechstunden

Dienstag, 9. März 2021

/agenturfotografin, stock.adobe.com

Berlin – Für weitgehende rechtliche sowie strukturelle Anpassungen bezüglich der Videosprechstunden spricht sich der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung aus. Unter anderem sollten geltende Abschläge als auch die prozentuale Begrenzung bei Videosprechstunden aufgehoben werden.

Dies sei nötig, um die Nutzung von Telemedizin für Ärzte einfacher und wirtschaftlicher zu gestalten und den Versorgungsbereich nachhaltig zu stärken, so der Verband.

Da Vertragsärzte aktuell je nach Fachgruppe bis zu 30 Prozent Abschläge auf die Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschalen für Videosprechstunden hinnehmen müssten, würden digitale Sprechstunden gegenüber physischen Sprechstunden deutlich benachteiligt.

Eine weitere Benachteiligung erfolge über eine Begrenzung der abrechenbaren Videosprechstunden auf höchstens 30 Prozent aller Behandlungsfälle pro Quartal.

Die im Kabinettsentwurf des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) vorgesehene Errichtung eines zentralen, bundesweiten elektronischen Portals der Kassenärztlichen Bun­desvereinigung (KBV) zur Vermittlung von Videosprechstunden an Patienten sieht der Verband ebenfalls kritisch.

Dies könne zu einer Monopolstellung führen, die bestehende Telemedizinanbieter wirtschaftlich zu be­nachteiligen drohe. Es müsse deshalb gewährleistet sein, dass alle Anbieter dort automatisiert, freiwillig und ohne zusätzliche Gebühren Termine für Videosprechstunden anbieten können.

Zudem fordert der Spitzenverband, Videosprechstunden auch außerhalb vertragsärztlicher Betriebs­stät­ten zu ermöglichen. Die aktuell geltende rechtliche Beschränkung der Durchführung von Videosprech­stunden auf von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) autorisierte Nebenbetriebsstätten solle aufgehoben werden.

Ärzte müssten die Möglichkeit erhalten, unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Bundesmantel­ver­trags für Ärzte, weitere Orte zu wählen, von dem aus eine Videosprechstunde durchgeführt werden kann. © aha/aerzteblatt.de

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