Ärzteschaft
Verlässliche Impfmöglichkeiten für psychisch Kranke gefordert
Freitag, 12. März 2021
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat sich dafür ausgesprochen, Krankenhäuser in die aktuelle Impfstrategie einzubeziehen.
Die neue Impfverordnung, nach der künftig auch Arztpraxen und Betriebsärzte Schutzimpfungen erbringen und Krankenkassen ihre Versicherten über einen prioritären Anspruch informieren sollen, ist aus Sicht der DGPPN ungenügend.
„Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind häufig nicht in der Lage, einen Impftermin zu vereinbaren oder diesen zuverlässig einzuhalten“, erklärte DGPPN-Präsident Thomas Pollmächer. Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie mit angeschlossenen Institutsambulanzen seien besser geeignet, diese Zielgruppe zu erreichen.
„Viele Betroffene finden sich hier häufig oder langfristig zur stationären oder ambulanten Behandlung ein“, so Pollmächer. Je mehr Kliniken Informationen und Impfmöglichkeiten vorhalten würden, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass sich Patienten impfen lassen.
Als zuständige Fachgesellschaft setzt sich die DGPPN deshalb gemeinsam mit dem ärztlichen Pandemierat der Bundesärztekammer dafür ein, dass Risikopatienten auch in Krankenhäusern geimpft werden können.
„Dies ist insbesondere für Patienten sinnvoll, die sich aus verschiedenen medizinischen Gründen nicht aktiv um eine Impfung bemühen oder auch krankheitsbedingt Hygieneregeln nicht verlässlich einhalten können“, unterstrich der DGPPN-Chef.
Entsprechend wichtig sei es, die Impfverordnung an dieser Stelle nachzubessern und auch in psychiatrischen Akutkrankenhäusern, forensischen Kliniken sowie Suchtrehabilitationskliniken Impfangebote zu schaffen. © hil/sb/aerzteblatt.de

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