Ärzteschaft
Ärztekammer pocht auf Nachbesserungen bei Reform des Medizinstudiums
Dienstag, 16. März 2021
Düsseldorf – Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) pocht auf deutliche Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Medizinstudiums. Eine entsprechende Entschließung hat das Ärzteparlament in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich verabschiedet. Anlass war der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministerium (BMG) vom November vergangenen Jahres zur Neufassung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte.
Die Kammerversammlung begrüßte zwar die Kernpunkte des Entwurfs wie etwa den stärkeren Praxisbezug des Medizinstudiums, kompetenzorientierte Prüfungen, eine stärkere Gewichtung von kommunikativen und sozialen Fähigkeiten sowie die Stärkung der Allgemeinmedizin in Studium und Forschung.
Gleichzeitig forderte sie an einigen Punkten Nachbesserungen. Demnach sollte die geplante Ausweitung des patientennahen Unterrichts zur Verkürzung oder Streichung anderer Lehrinhalte führen, damit das Studium studierbar bleibt und nicht überfrachtet wird.
Zudem dürften Gestaltungsmöglichkeiten bei den Wahlfächern im Praktischen Jahr nicht eingeschränkt werden. Auch sollten die vom Wissenschaftsrat als vorbildlich bezeichneten Modellstudiengänge, die eine frühe und intensive Kombination von Grundlagenwissen und klinischen Lehrinhalten zum Ziel haben, beibehalten werden.
Das Ärzteparlament forderte darüber hinaus ein solides Finanzierungsmodell für die Reform des Studiums, damit der zu erwartende Mehraufwand ausgeglichen werden kann, der sich unter anderem aus der praxisnäheren und interprofessionellen Ausbildung ergeben werde. Bislang ist die Finanzierung der Reform unklar.
Mit einem weiteren mehrheitlich verabschiedeten Antrag forderte das Ärzteparlament das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesländer auf, zunächst die bestehenden Ressourcen für die ambulante Lehre zu erfassen. Demnach soll unter anderem erhoben werden, wie viele akademische Lehrpraxen im Einzugsgebiet der jeweiligen hochschulmedizinischen Standorte zur Verfügung stehen und wie viele Praxen die geforderte Infrastruktur und die zeitlichen Ressourcen garantieren können.
Nach Ansicht von Stefan Uhlig ist das eine der großen Herausforderungen. „Wir müssen uns Gewissheit darüber verschaffen, ob wir in der Lage sind, diese Vorgaben der Neuregelung zur erfüllen“, gab der Dekan der Medizinischen Fakultät der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen zu bedenken. „Allein in Aachen müssten alle 900 Praxen einmal im Jahr einen Famulanten, Praktikanten oder PJ’ler übernehmen. Machen weniger Praxen mit, müssen die übrigen entsprechend mehr Studierende nehmen.“
Darüber hinaus müssten die niedergelassenen Ärzte mit einem hohen zeitlichen Aufwand und entsprechenden Ausfallzeiten in ihren Praxen rechnen. „Allein eine Prüfung im ambulanten Bereich mit Patienten soll sechs Stunden dauern“, sagte Uhlig, der auch dem Präsidium des Medizinischen Fakultätentags angehört und als Referent in die Sitzung des nordrheinischen Ärzteparlaments eingeladen worden war.
Nach Ansicht der Kammerversammlung sollte auch der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in der Neufassung der Approbationsordnung stärker berücksichtigt werden. Zudem sei unklar, wie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in die ambulante Lehre oder etwa als Prüfpraxis eingebunden werden sollen.
„Und wir müssen im Blick behalten, wo wir im Jahr 2025 in der medizinischen Versorgung stehen werden“, sagte ÄKNo-Präsident Rudolf Henke mit Blick auf das geplante Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung. © ts/aerzteblatt.de

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