Vermischtes
Menschen mit Behinderung bei Berufsbildung berücksichtigen
Mittwoch, 17. März 2021
Berlin – Menschen mit Behinderung werden nach Auffassung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern bei der Berufsbildung oft übergangen. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ forderten sie gestern in Berlin den Auf- und Ausbau eines Berufsbildungssystems, das in seinen Rahmenbedingungen die Belange von Menschen mit Behinderung umfassend berücksichtigt.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel sagte: „Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist der Generalschlüssel für Inklusion.“ Die steigende Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen mit Behinderungen sei deshalb ein Alarmsignal. Das gelte besonders vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.
„Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ziehen sich viele Unternehmen trotz gesetzlicher Verpflichtung seit vielen Jahren aus der Verantwortung“, beklagte Dusel. Das sei nicht akzeptabel. Für Arbeitgeber, die keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigten, müsse deshalb die Ausgleichsabgabe zumindest verdoppelt werden.
Nach den Worten der Berliner Landesbehindertenbeauftragten Christine Braunert-Rümenapf muss berufliche Bildung eine barrierefreie und gleichberechtigte Gestaltungsmöglichkeit für eine individuelle Bildungs- und Berufsbiografie eröffnen. Dazu müsse die gesellschaftliche Teilhabe sowie Wunsch- und Wahlrecht sichergestellt ein. Außerdem müssten die Auswirkungen der Coronapandemie auffangen werden.
Ihr Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Matthias Rösch, sprach sich ebenfalls für eine höhere Ausgleichsabgabe aus. „Ausbildung im regulären Betrieb muss für junge Menschen mit Behinderungen die Regel werden und nicht die Ausnahme sein wie heute“, so Rösch. Das sei gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Reha-Trägern und Schulen. © kna/aerzteblatt.de

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