Politik
Neuregelung zur Sterbehilfe: Reformvorschlag nimmt erste Hürde
Donnerstag, 18. März 2021
Berlin – Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Sterbehilfe hat laut einer beteiligten Abgeordneten die erste parlamentarische Hürde genommen. „Diese Woche sind die zuletzt entscheidenden Unterschriften von Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen eingegangen, so dass wir die notwendigen fünf Prozent der Abgeordneten hinter unseren Gesetzentwurf versammelt haben“, sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr dem Tagesspiegel. Insgesamt 38 Parlamentarier unterstützen demnach den Vorstoß.
Abgeordnete von SPD, FDP und Linken hatten den entsprechenden Entwurf Ende Januar vorgestellt. Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben dürfe es nicht nur auf dem Papier geben, hieß es. Dazu gehöre auch, Zugang zu entsprechenden Medikamenten zu ermöglichen, was allerdings mit Schutzkonzepten zu flankieren sei. Im Zentrum stehe der freie Wille des Einzelnen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten Anfang vergangenen Jahres ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
Man sei jederzeit bereit, den Entwurf ins Parlament einzubringen, sagte SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach der Zeitung. „Wir streben aber weiterhin ein abgestimmtes Verfahren mit den parlamentarischen Geschäftsführern der demokratischen Fraktionen an.“ © dpa/aerzteblatt.de

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