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Politik

Zukunft der UPD steht wieder in den Sternen

Freitag, 26. März 2021

/UPD, von Ploetz

Berlin – Die Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) rückt offenbar in weite Ferne. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand zwischen den beiden Koalitionsfraktionen von Union und SPD gibt es offenbar keine Einigung über die zukünftige Trägerschaft.

Mehrere Gespräche in der Koalition sowie mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Pa­tien­tenbeauftragten der Bundesregierung haben bislang zu keinem Ergebnis geführt. Somit könnte es trotz viel Kritik am vergangenen Vergabeverfahren aus dem Jahr 2015 in diesem Herbst erneut zu einer Ausschreibung um die Trägerschaft kommen.

Damit würde die – auch von juristischer und fachlicher Seite kritisierte – Struktur der UPD für weitere fünf Jahre fortgesetzt werden. Mehrere Gutachter sowie die aktuellen Verantwortlichen der UPD haben bereits eigene Konzepte zur Weiterführung vorgelegt. Darin werden Stiftungsmodelle, Zuwendungs­mo­delle oder steuerfinanzierte Modelle vorgeschlagen und erörtert.

In all den Diskussionen soll das BMG bisher keine eigenen Vorschläge zur Reform vorgelegt haben. Auch die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke (CDU), die ein lange unter Verschluss gehaltenes Gutachten hatte erarbeiten lassen, hat sich bisher nicht weiter positioniert. Ein verändertes Ausschreibungs­verfah­ren, bei dem möglicherweise die psychotherapeutische Beratung wieder in den Arbeits­umfang der UPD aufgenommen wird, ist nicht in Sicht.

Dem Vernehmen nach lehnte die CDU inzwischen ein von der SPD vorgeschlagenes Stiftungsmodell ab. Dabei hatte sich der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Erwin Rüddel (CDU), noch im Juni des vergangenen Jahres für eine Stiftung ausgesprochen. Auch Grüne und Linke hatten – in unterschied­li­chen Ausprägungen – in der Vergangenheit ein Stiftungsmodell als künftigen Träger der UPD vorge­schlagen.

Zwischenzeitlich machte ein neuer Vorschlag von Rüddel und seinem Parteifreund Andreas Storm, der­zeit Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit und frühere Saarländischer Sozial- und Gesundheitsmi­nis­­ter, die UPD beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung anzusiedeln, die Runde. Dies lehnt die zuständige SPD-Berichterstatterin, Martina Stamm-Fiebich, allerdings ab: „Ich kann mir das nur vorstell­en, wenn die Patientenbeauftragte wirklich unabhängig und vom Parlament gewählt und nicht der ver­längerte Arm der Bundesregierung ist“, sagte sie dem Deutschen Ärzteblatt.

Ihre Fraktion stehe zu diesen Plänen allerdings sehr kritisch. Man könne sich zwar überlegen, wie man die verschiedenen Portale und Instrumente der Beratung und Information für Versicherte sowie Patien­ten besser bündele.

Dazu könnten neben der UPD auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder auch das Nationale Gesundheitsportal gehören. „Aber so etwas muss man doch mit einem Konzept machen. Und nicht einfach sagen: Jetzt machen wir das einfach so, ganz ohne Konzept“, kritisierte Stamm-Fiebich. Sie warnte vor Vorstellungen, dass die Beratung zu „einem Call-Center mit angeschlossener IT-Abtei­lung“ werde.

„In dem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen, und das sehen wir gerade bei der Pandemie, brauchen die Menschen einfach Ansprechpartner, die ihnen kompetent Auskunft geben können.“ Auch seien aus ihrer Sicht die Vorschlägen von Rüddel und Storm zur Ansiedlung der UPD bei der Patien­ten­beauftragten derzeit nicht ausgearbeitet, viele Details und Umsetzungsschritte fehlen.

Auch aus dem BMG gebe es keine weiteren Konzepte. Ein Vorschlag der SPD, man könne möglicherweise den aktuellen Ausschreibungszeitraum für den jetzigen Träger um ein weiteres Jahr verlängern und so im Herbst nach der Bundestagswahl in ruhigerem Fahrwasser eine neue Entscheidung herbeiführen, wurde vom BMG abgelehnt. Dabei wurde auf wettbewerbsrechtliche Gründe verwiesen.

Stamm-Fiebich forderte trotz des kurzen verbleibenden Zeitfensters eine Einigung in der Koalition. „Die Klatsche aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes muss man doch zur Kenntnis nehmen und eine Veränderung herbeiführen“, sagte sie. In seinem Bericht vom Juni 2020 hatte der Bundesrechnungshof ungewöhnlich scharf das Ausschreibungsverfahren bemängelt.

Außerdem sorge sie sich, dass durch diese längere Hängepartie nun eine hohe Fluktuation des Bera­tungs­personals bei der UPD entstehe. Gut qualifiziertes Personal werde im Gesundheitswesen überall gesucht. Diese Problematik hatte auch der Geschäftsführer der UPD, Thorben Krummwiede, mehrfach betont.

In dieser Legislatur bleibt dem Bundestag tatsächlich nur noch wenig Zeit für eine rechtliche Neuauf­stellung der UPD: Noch sind sechs Parlamentswochen angesetzt, bis Mitte Juni die letzte Sitzung des Bundestages vor der Wahl stattfindet.

Die letzten beiden Gesetze, die in der derzeitigen Gesetzgebung aus dem BMG vorliegen, werden Mitte April im Gesundheitsausschuss angehört: Am 12. April steht das Gesundheitsversorgungsweiter­entwick­lungsgesetz auf der Tagesordnung, in das man möglicherweise Regelungen zur UPD einbringen könnte.

Am 14. April wird das Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) angehört. Aber auch für Änderungsanträge an beide Gesetze wird es nun zeitlich sehr eng. © bee/aerzteblatt.de

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