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BPtK warnt vor überlangen Wartezeiten auf Psychotherapietermine
Montag, 29. März 2021
Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert unzumutbar lange Wartezeiten für Patienten, die eine psychotherapeutische Behandlung benötigen. „Die Coronakrise verschärft den Mangel an Behandlungsplätzen. Es rächt sich jetzt, dass die Krankenkassen seit Jahren die Zulassung einer ausreichenden Anzahl von psychotherapeutischen Praxen blockieren“, sagte der Präsident der Kammer, Dietrich Munz.
Er verwies auf eine BPtK-Auswertung von über 300.000 Versichertendaten für das Jahr 2019. Danach warteten rund 40 Prozent der Patienten mindestens drei bis neun Monate auf den Beginn einer Behandlung, wenn zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde festgestellt wurde, dass sie psychisch krank sind und deshalb behandelt werden müssten.
Die Kammer befürchtet nun, dass sich die Wartezeit wegen der psychischen Belastung der Coronapandemie weiter verlängert hat. Darauf deute eine Umfrage der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung hin. Danach erhielten niedergelassene Psychotherapeuten Anfang im Januar 2021 deutlich mehr Anfragen als im Januar 2020. Stellten Patienten im vergangenen Jahr im Schnitt 4,9 Anfragen pro Woche, waren es 2021 6,9.
Allein der Anteil an Psychotherapeuten, die mehr als zehn Anfragen pro Woche erhielten, verdoppelte sich dabei. Nur zehn Prozent der Anfragenden konnten innerhalb eines Monats einen Behandlungsplatz erhalten. Knapp 40 Prozent mussten länger als sechs Monate warten“, hieß es aus der BPtK.
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Die Kammer fordert kurzfristig eine Coronasoforthilfe für psychisch kranke Menschen. Dazu sollten auch Privatpraxen bis Ende des Jahres grundsätzlich Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgen können.
„Die Kassen müssen verpflichtet werden, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten“, hieß es aus der BPtK. Langfristig brauche es aber eine neue Reform der Bedarfsplanung, damit mehr psychotherapeutische Praxen in Deutschland zugelassen werden könnten, so die Forderung. © hil/aerzteblatt.de

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