Politik
DKG begrüßt geplante Rettungsschirm-Rechtsverordnung
Montag, 29. März 2021
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die geplante Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Mit ihr habe das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Rettungsschirm für die Krankenhäuser angesichts der dritten Pandemiewelle aufgespannt.
„Mit den vorgesehenen Maßnahmen können die Liquidität der Kliniken über das Jahr 2021 gesichert und Erlösausfälle in der Regelversorgung kompensiert werden“, erklärte Gerald Gaß, designierter Vorstandsvorsitzender der DKG. Zentral sei, dass damit die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken per Rechtsverordnung gewährleistet werde und kein Krankenhaus coronabedingt in Existenznöte geraten müsse.
Bezüglich des Ganzjahreserlösgleiches begrüßt die DKG, dass das Ministerium den fünfprozentigen Abschlag auf die Referenzbasis von 2019 deutlich reduziert hat. Auch wenn man „einen gänzlichen Verzicht auf einen solchen Abschlag nach wie vor für sachgerecht“ halte, so Gaß.
„Die Krankenhäuser begrüßen die vorgesehenen Liquiditätshilfen, auch wenn diese nicht allen Kliniken Hilfe versprechen. Für Häuser, die bisher nur kurzzeitig Ausgleichszahlungen erhalten haben und in der dritten Welle stärker betroffen sind, sollte das Land ergänzend im Rahmen einer Einzelfallprüfung, unabhängig vom ersten Quartal, Liquiditätshilfen genehmigen können“, fügte Gaß hinzu.
Die derzeitige Begrenzung der Liquiditätshilfen bis Ende Mai werde man im Verlauf der kommenden Wochen angesichts der weiteren Entwicklung der Coronapandemie weiter diskutieren müssen. Insgesamt sei der vorgesehene Rettungsschirm eine gute politische Entscheidung. © EB/aha/aerzteblatt.de

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