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Politik

CDU-Politikerin Maag soll neue Unparteiische im G-BA werden

Mittwoch, 7. April 2021

Karin Maag (CDU) /dpa

Berlin – Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, soll unpartei­i­sches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes soll Maag damit Elisabeth Pott nachfolgen, die überraschend Ende Februar aus dem Amt ausgeschieden ist.

Vorgeschlagen wird Maag von der „Bank“ der Leistungserbringer im G-BA, also den Vertreten von der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassen­zahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Diesen möglichen Wechsel, der spätestens nach Ende der aktuellen Legislaturperiode vollzogen sein soll, kommentierte Maag dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage so: „Ich betrachte es als Ehre, dass ich im Gespräch bin.“

Maag ist seit 2009 Mitglied im Deutschen Bundestag und hat bei den Wahlen 2013 und 2017 jeweils das Direktmandat im Wahlkreis Stuttgart II verteidigt. Seit 2018 ist sie gesundheitspolitische Sprecherin ih­rer Fraktion. Eigentlich gab es bislang Pläne, dass Maag noch einmal zur kommenden Bundestagswahl als Direktkandidatin antritt, sie wurde bereits Ende September 2020 von der Stuttgarter CDU wieder auf­gestellt.

Dem Vernehmen nach könnte sie die reguläre Amtszeit einer Unparteiischen von weiteren drei Jahren wahrnehmen. Die aktuelle Amtsperiode der drei Unparteiischen im G-BA startete 2018 und geht bis 2024.

Bei der Personalie hatten für die „Bank“ der Leistungserbringer die KBV und KZBV das Vorschlagsrecht. Amtsvorgängerin Pott war auf Vorschlag der DKG im Amt. Der Verwaltungsrat des GKV-Spit­zenverbandes – die Krankenkassen stellen die andere „Bank“ im G-BA – hatte offenbar zunächst Bedenken bei die­ser Personalie.

Ein unüblicher Vorgang – schließlich kommentiere man die jeweiligen Personalvorschläge für die Ämter der Unparteiischen der jeweils anderen Seite nicht, heißt es aus dem Umfeld. Im Sozialgesetz­buch V steht dazu, dass sich die „Organisationen jeweils auf einen Vorschlag einigen.“

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes tagte insgesamt zwei Mal in der Sache – am heutigen Mittwoch äußerten sich die Mitglieder nun offenbar nicht mehr kritisch dazu. Der Verwaltungsrat „nimmt die Bennenunng zur Kenntnis“ heißt es da.

Der zuständige Fachausschuss „Orga­nisation und Finanzen“ hatte am vergangenen Mittwoch (31.3.) nach erneuter Tagung die Zustimmung zur Personalie signalisiert, heißt es aus Kreisen des Verwaltungsrates. Da die Diskussion heute als Online-Sitzung stattfand, müssen die Mitglieder des Verwaltungsrats noch schriftlich abstimmen – dabei kann „auch noch alles passieren", heißt es aus dem Umfeld.

Mit Maag stünde dann die zweite Politikerin an der Spitze des G-BA, und die zweite, die auch aus den Rei­hen der CDU kommt: Elisabeth Pott ist FDP-Mitglied und gehörte zum gesundheitspolitischen Kreis der FDP. Auch der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, ist CDU-Mitglied und war vier Jahre saarländischer Justiz- und Gesundheitsminister, danach Staatssekretär im Bundesfamilienministerium.

Zum weiteren Verfahren zur Berufung von Maag in das Amt einer Unparteiischen sieht das Sozialgesetz­buch V vor, dass nun der Personalvorschlag an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übermittelt werden muss. Das Ministerium informiert den Ausschuss für Gesundheit im Bundestag darüber. Dieser kann binnen sechs Wochen dem Vorschlag wiedersprechen, heißt es im Gesetz.

„Der Ausschuss für Gesundheit des deutschen Bundestages kann einem Vorschlag nach nicht-öffentlicher Anhörung der jeweils vorgeschlagenen Person innerhalb von sechs Wochen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder durch Beschluss widersprechen, sofern er die Unabhängigkeit oder Unpartei­lichkeit der vorgeschlagenen Person als nicht gewährleistet ansieht.“

Zustimmung signalisiert der Ausschuss durch das Verstreichenlassen einer Sechs-Wochen-Frist zum Wi­derspruch, danach beruft das BMG die neue Unparteiische. Der Zeitplan für dieses Procedere ist aller­dings noch nicht bekannt. Sofern es in der parlamentarischen Sommerpause und in der Zeit bis zur Bun­destagswahl im am 26. September keine Sitzung des Ausschusses mehr gibt, findet die letzte reguläre Sitzung des Ausschusses am 23. Juni statt. © bee/aerzteblatt.de

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