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Ärzteschaft

Aufklärungsbögen zur Coronaimpfung für Praxen aktualisiert

Dienstag, 6. April 2021

/picture alliance, Nicolas Armer

Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) stellt für Arztpraxen aktualisierte Aufklärungsbögen zur Corona­im­pfung bereit. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Sie bittet darum, für die Impfungen ausschließlich die neuen Bögen zu verwenden.

Es stehen zwei Aufklärungsbögen zur Verfügung: zum mRNA-Impfstoff von Biontech/Phizer beziehungs­weise von Moderna und zum Vektorimpfstoff von Astrazeneca beziehungsweise Janssen/Johnson & John­son. Die Dokumente werden laut KBV fortlaufend dem aktuellen Impfgeschehen angepasst und sind auch in mehreren Fremdsprachen und in leichter Sprache abrufbar.

Die Aufklärung über die Coronaschutzim­pfung erfolgt vor der ersten Impfung über die Aufklärungs­bö­gen. Ärzte sollten der zu impfenden Person laut KBV zudem anbieten, Fragen und Unklarheiten zur Im­pfung besprechen. „Ein Aufklärungsgespräch ist nicht zwingend erforderlich, aber anzubieten. Die Person kann das Angebot auch ablehnen“, informiert die KBV.

Danach sollten Ärzte feststellen, ob die zu impfende Person aktuell impffähig ist. „Eine Anamnese ist nur dann erforderlich, wenn Sie die Person nicht kennen, weil sie zum ersten Mal Ihre Praxis aufsucht“, infor­miert die KBV. Danach sollten Ärzte in der Patientenakte dokumentieren, dass sie die zu impfende Per­son aufgeklärt haben und die Person eingewilligt hat.

Die KBV macht deutlich, dass eine schriftliche Einwilligung gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sinn­voll ist. Ärzte können dazu das Aufklärungsmerkblatt oder das Muster des RKI für eine Einwilligungs­er­klärung verwenden und von der Person unterschreiben lassen. Auch eine formlose Einwilligungserklä­rung sei möglich, so die KBV. © hil/aerzteblatt.de

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