Ärzteschaft
Aufklärungsbögen zur Coronaimpfung für Praxen aktualisiert
Dienstag, 6. April 2021
Berlin – Das Robert-Koch-Institut (RKI) stellt für Arztpraxen aktualisierte Aufklärungsbögen zur Coronaimpfung bereit. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Sie bittet darum, für die Impfungen ausschließlich die neuen Bögen zu verwenden.
Es stehen zwei Aufklärungsbögen zur Verfügung: zum mRNA-Impfstoff von Biontech/Phizer beziehungsweise von Moderna und zum Vektorimpfstoff von Astrazeneca beziehungsweise Janssen/Johnson & Johnson. Die Dokumente werden laut KBV fortlaufend dem aktuellen Impfgeschehen angepasst und sind auch in mehreren Fremdsprachen und in leichter Sprache abrufbar.
Die Aufklärung über die Coronaschutzimpfung erfolgt vor der ersten Impfung über die Aufklärungsbögen. Ärzte sollten der zu impfenden Person laut KBV zudem anbieten, Fragen und Unklarheiten zur Impfung besprechen. „Ein Aufklärungsgespräch ist nicht zwingend erforderlich, aber anzubieten. Die Person kann das Angebot auch ablehnen“, informiert die KBV.
Danach sollten Ärzte feststellen, ob die zu impfende Person aktuell impffähig ist. „Eine Anamnese ist nur dann erforderlich, wenn Sie die Person nicht kennen, weil sie zum ersten Mal Ihre Praxis aufsucht“, informiert die KBV. Danach sollten Ärzte in der Patientenakte dokumentieren, dass sie die zu impfende Person aufgeklärt haben und die Person eingewilligt hat.
Die KBV macht deutlich, dass eine schriftliche Einwilligung gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll ist. Ärzte können dazu das Aufklärungsmerkblatt oder das Muster des RKI für eine Einwilligungserklärung verwenden und von der Person unterschreiben lassen. Auch eine formlose Einwilligungserklärung sei möglich, so die KBV. © hil/aerzteblatt.de

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