Medizin
Hinweise zur Versorgung von Hirnvenen- und Sinusvenenthrombosen
Mittwoch, 7. April 2021
Kassel – Die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin (DGNI) hat Hinweise herausgegeben, wie Ärzte Patienten betreuen sollten, bei denen der Verdacht auf eine Hirnvenen- und Sinusvenenthrombose besteht. Hintergrund der Stellungnahme sind die Berichte zu den Thrombosen im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca.
„Erste Erkenntnisse aus der Gerinnungsforschung legen als möglichen Pathomechanismus eine sogenannte vakzineinduzierte prothrombotische Immunthrombozytopenie (VIPIT) nahe, bei der durch die Impfung immunvermittelt Antikörper gegen Thrombozytenantigene gebildet werden. In Analogie zur Heparin-induzierten Thrombozytopenie (HIT) kann es so Fc-Rezeptor-vermittelt zu einer Thrombozytenaktivierung und Thrombose kommen“, erläutert der Präsident der DGNI, Julian Bösel.
Die Fachgesellschaft weist für das klinische Vorgehen auf eine Stellungnahme der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) hin. „Bei Nebenwirkungen, die länger als drei Tage nach erfolgter Impfung anhalten oder neu auftreten, sollte eine weitere ärztliche Diagnostik zur Abklärung einer Thrombose erfolgen“, heißt es darin. Mögliche Symptome seien unter anderem Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Übelkeit/Erbrechen, Luftnot und akute Schmerzen in Brustkorb, Abdomen oder Extremitäten.
Die DGNI empfiehlt dann die Diagnosesicherung möglichst mittels Magnetresonanztomografie und Magnetresonanzangiografie sowie Labordiagnostik mit großem Blutbild inklusive Fragmentozyten, Gerinnung inklusive INR, aPTT, Fibrinogen, D-Dimere und weiteren Parametern sowie eine HIT-Diagnostik.
„Bis zum Ausschluss einer autoimmunen HIT als Ursache einer akuten Thrombozytopenie/Thrombose sollte, sofern klinische Situation, Verfügbarkeit und Erfahrung es zulassen, auf eine Antikoagulation mit Heparinen verzichtet und auf alternative, HIT-kompatible Präparate ausgewichen werden. Diese Präparate umfassen Danaparoid, Argatroban, direkte orale Antikoagulantien (DOAKs) und gegebenenfalls Fondaparinux“, empfiehlt die GTH.
Bei Patienten mit bestätigter autoimmuner HIT oder VIPIT und kritischen Thrombosen könne die Gabe von hochdosierten intravenösen Immunglobulinen den Pathomechanismus sehr wahrscheinlich durchbrechen. Dieses sei zum Beispiel in einer Dosierung von einem Gramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag an 2 aufeinanderfolgenden Tagen zu geben. Eine Antikoagulation zur Behandlung der Thrombose sei dabei weiterhin erforderlich.
„Während Heparine bei (autoimmuner) HIT kontraindiziert sind, ist eine parenterale Antikoagulation mit Heparinen bei bestätigter VIPIT möglich“, schreibt die GTH. Die Gesellschaft erinnert daran, dass die Labordiagnostik auf HIT/VIPIT unbedingt vor der Gabe von Immunglobulinen erfolgen sollte, da hochdosierte Immunglobuline zu einem falsch negativen Testergebnis führen könnten.
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Die DGNI weist daraufhin, dass einige dieser Fälle von Hirnvenen- und Sinusvenenthrombose sehr schwerwiegend verlaufen können. Komplikationen wie raumfordernde Stauungsinfarkte oder -blutungen, Hirnödem, epileptische Anfallsserien oder Status epilepticus könnten lebensbedrohlich werden. Alle Patienten seien auf einer Stroke Unit nach oben genannter Basistherapie zu behandeln.
Für Patienten mit schwerem Verlauf gelte zusätzlich:
- Rechtzeitige Verlegung auf eine Neuro-Intensivstation, gegebenenfalls mit Intubation und Beatmung und Installation eines Neuromonitorings
- konsequente Behandlung epileptischer Anfälle
- serielle zerebrale Bildgebung
Bei einem raumfordernden Prozess sollten Ärzte rechtzeitig eine chirurgische Dekompression erwägen, rät die DGNI. © hil/aerzteblatt.de

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