Politik
Coronatestpflicht soll für Geimpfte weitgehend entfallen
Mittwoch, 7. April 2021
Berlin – Wer den vollen Coronaimpfschutz hat, soll künftig voraussichtlich im Alltag und bei Reisen weitgehend auf Coronatests verzichten können. Personen mit vollständigem Impfschutz könnten so behandelt werden wie Menschen, die über ein tagesaktuell negatives Testergebnis verfügten. Das geht aus einer Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor.
Das Ministerium stellte die Empfehlungen dem Vernehmen nach heute den Gesundheitsministern der Länder vor. Das Thema solle bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche auf der Tagesordnung stehen, hieß es.
Den Empfehlungen zufolge soll bei Flugreisen aus dem Ausland alternativ zum derzeit verlangten negativen Testergebnis auch ein Nachweis vorgelegt werden können, dass man mindestens 14 Tage vorher die Gabe der zweiten Impfdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten hat.
Auch bei Reisen aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten soll die Testpflicht der Empfehlung gemäß für entsprechend Geimpfte entfallen. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten soll es hingegen bei der Testpflicht bleiben, da bei manchen Varianten der Impfschutz kleiner ist.
Landesregelungen zum Öffnen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens in Regionen mit niedrigen Inzidenzen sollten alternativ zum geforderten tagesaktuellen negativen Test auch den Nachweis einer Zweitimpfung vorsehen, heißt es in den Empfehlungen weiter.
Wer vollen Impfschutz hat, solle zudem von Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, so lange man keine Krankheitssymptome hat. Das Robert-Koch-Institut (RKI) werde seine Quarantäneempfehlungen bis zum Ende der Woche anpassen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht soll es der Vorlage zufolge nicht für geimpfte Patienten in Kliniken und nicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen geben, „um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren“.
In beiden Fällen – negativ getestet oder vollständig geimpft – sei von einem „deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko“ auszugehen. „Die Impfung oder der tagesaktuelle Test geben zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit“, so die Empfehlung des Bundes an die Länder. Geimpfte und negativ Getestete müssten daher auch weiter Abstand halten, Hygiene beachten und Masken tragen. © dpa/aerzteblatt.de

Status der Erkrankten

Wiederherstellung der Grundrechte
Für Freiheitseinschränkende Ma§nahmen muss von Personen ein deutlich erhlhtes Risiko ausgehen. Dieses Risiko ist nach der aktuellen Datenlage aber für Geimpfte deutlich reduziert und nicht deutlich erhöht.
Die Vorteile bestehen auch für den medizinischen Bereich, nämlich weniger Ausfälle durch Quarantäne von Pflegepersonal und Ärzten aber auch in anderen Berufen wie bei Erziehern und Lehrern.
Ein fölschungssichere Impfausweis ist nicht notwendig. Die negativen Testbescheinigungen sins ebenfalls nicht fälschungssicher.
Kriminelle Energie gibt es auch in Israel, dort fallen die Inzidenzen aber weiter dramatisch trotz Freiheiten für Geimpfte.

„Die Impfung oder der tagesaktuelle Test geben zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit
Bestehen die politischen Entscheider auf der 100%igen Sicherheit resultiert das in der Entfristung des Lock-down.

Alle Pandemiegewinner in einem Satz vereint
Impfung-Test-Maske. Da machen wir die neue ITM-AHA-A-L + 5G-Regel draus.
Also testen braucht sich der Geimpfte nicht, weil er ja kein Virus hat - äh - jetzt, ab sofort per Definition haben kann, aber ein Gefährder ist er schon noch irgendwie für alle.
Quarantäne für Geimpfte ausgesetzt, außer man hat Symptome. Weil bei Symptomen dann was ist? Vielleicht Corona, vielleicht auch was ganz anderes wie Rhino, RSV oder so. Musst du testen... Warum bleibt ein Nichtgeimpfter ohne Symptome dann in Quarantäne? Was ist da genau anders? Gibt es da etwa Erkenntnisse? Woher weiß man denn, dass keine Coronaviren da sind, die weitergegeben werden können, wenn man den Einzelnen - geimpft oder nicht - nicht testet? Im Pflegeheim, da ist man sich dann aber plötzlich nicht mehr so sicher. Deshalb schön die "Alten" weiter einsperren, falls mit dem Nichtgeimpften ohne Symptome und anschließendem positivem Coronatest in Kontakt gewesen, beim Geimpften mit anschließenden Symptomen, die nicht mit Test überprüft werden, nicht. Und bei Einreise aus dem Variantengebiet? Ist bei angeblich 80% VOC aus GB Deutschland jetzt ein Variantengebiet? Muss der Geimpfte jetzt bei Flug Düsseldorf - Dresden anschließend einen Test machen? Wie ist es mit der Bahnanreise?
Die Welt nach den Regeln abhängig in der Politik Beschäftigter, sprich Masken-, Test- und Impfstoffverkäufer - ohne jedwede Befähigung. Und genau daher weht der Wind seit einem Jahr.
PS. @mssuschke: Die bereits Erkrankten kann man nicht mit Geimpften gleichstellen, weil wir 1. nicht genau wissen, ob sie tatsächlich DAS Corona-Virus hatten (vielleicht wars die Sächsische VOC) und zweitens ja trotzdem die Impfung de facto verpflichtend für alle eingeführt werden soll. Das Zeug darf doch nicht über bleiben, jetzt wo wir in 2 Wochen Brückenlockdown dreimal so viele impfen können wie im bisherigen viertel Jahr, vielleicht.

Status der bereits erkrankt gewesenen
Aus für mich unerfindlichen Gründen spielt die große Zahl der bereits Infizierten in der derzeitigen Diskussion gar keine Rolle. Man müsste doch wohl mindestens von so viel Nichtansteckungspotential ausgehen, wie bei negativ-Schnellgetesteten...

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