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Ärzteschaft

Mehr als 200 Anträge zur Selbsttötung bei Bundesbehörde eingegangen

Montag, 12. April 2021

/picture alliance

Berlin – Bis Ende Februar dieses Jahres sind 214 Anträge für den Erwerb von Natriumpentobarbital oder anderen Medikamenten zur Selbsttötung beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentari­sche An­frage der FDP-Fraktion hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die Auflistung nach Jahren zeigt, dass im vergangenen Jahr 74 Anträge beim BfArM eingericht worden waren. 2019 seien es zwölf und 2018 insgesamt 41 Anträge gewesen nach einem Hoch von 79 Anträgen im Jahr 2017. Bis zum 25. März 2021 ist dem Ministerium zufolge kein einziger Antrag bewilligt worden. 138 An­träge sind abgelehnt worden. Das BMG hatte das BfArM angewiesen, über eingehende Anträge nicht positiv zu entschei­den.

Die Antwort stellt auch klar, dass das Bundesgesundheitsministerium einen erarbeiteten Arbeitsentwurf zur Reform der Sterbehilferechts nicht veröffentlichen will. „Eine Veröffentlichung ist nicht beabsichtigt“, schreibt das Ministerium in der Antwort. Der Entwurf zielt dem BMG zufolge grundsätzliche darauf ab, die Sicherstellung der freiverantwort­lichen Selbsttötungsentscheidung sowie das Leben gleichermaßen zu schützen.

Der Arbeitsentwurf stelle aber „ausdrücklich keinen Entwurf“ des Ministeriums zur Neuregelung der Sui­zidassistenz dar. Vielmehr bilde dieser „einen Zwischenstand“ ab, der auf Fachebene auch nicht abschlie­ßend ab­gestimmt worden sei. Auch eine Beteiligung anderer Bundesministerien sei bisher nicht einge­leitet worden. Die Bundesregierung habe sich noch keine Meinung gebildet. Die Ärztezeitung berichtete zuerst darüber.

Eine Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe könnte möglicherweise noch vor der Bundestagswahl möglich werden. Im Parlament wird darüber derzeit diskutiert. Zwei Vorschläge für eine Neuformulierung aus den Reihen des Bundestages liegen bereits vor.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der „klarstellen soll, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“ und zugleich Missbrauch verhindern soll. Geprüft werden soll, ob ein dauerhafter „autonom gebildeter freier Wille“ zugrunde liegt. Eine verpflichtende Beratung ist vorgesehen.

Grundsätzlich soll niemand zum Mitwirken am Suizid verpflichtet werden. Einen ähnlichen Vorschlag stellten Renate Künast und Katja Keul von den Grünen vor.

Eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Suizidbeihilfe ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbe­hilfe gekippt hatte. Die Karlsruher Richter erkannten damit ein Recht des Einzelnen auf selbstbe­stimm­tes Sterben an. © kna/may/aerzteblatt.de

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