Politik
Gesundheitsausschuss vor letztem Detailgesetz in dieser Legislatur
Dienstag, 13. April 2021
Berlin – Notfallversorgung, Qualitätssicherung sowie Patientenberatung: Mit einem der vorerst letzten Gesetze in dieser Legislaturperiode hat sich der Ausschuss für Gesundheit im Bundestag mit dem „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) gestern in einer Anhörung beschäftigt.
Trotz vieler Details des Gesetzes – etwa 160 Seiten Gesetzestext sowie 90 Seiten bislang bekannte Änderungsanträge – wurden drei Schwerpunkte der Kritik der Sachverständigen deutlich: So wandten sich die Vertreter von Ärztinnen und Ärzten gegen Pläne, eine Pflicht zur Berufshaftpflicht im Sozialgesetzbuch V einzuführen.
Befragt von den Abgeordneten wurde dazu Wolfgang Esser von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Er kritisierte, dass nun eine Pflicht zur Berufshaftungsversicherung auch im Sozialgesetzbuch verankert werden soll. Eine Berufshaftpflicht müsse von Ärzten bereits bei der Zulassung vorgelegt werden und ist somit in den Berufsordnungen für alle Ärzte verankert.
„Eine parallele Versicherungspflicht benötigen wir nicht.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer (BÄK) kritisierten diese Pläne in ihren schriftlichen Stellungnahmen zum GVWG.
Weiterer Kritikpunkt an dem Gesetz ist ein geplantes sektorenübergreifendes Strukturinstrument für die Notfallversorgung: Hier soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in diesem Jahr ein Ersteinschätzungsinstrument entwickeln, um die Patienten in der Notfallversorgung besser zu steuern.
Dieses Vorhaben haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), sowie die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bei der Anhörung deutlich kritisiert.
Da es keine umfangreiche Reform der Notfallversorgung in den vergangenen Jahren gegeben habe, dürfe es nun keine Herauslösung eines einzelnen Themas geben. „Eine Herauslösung aus dem Gesamtpaket Notfallversorgung ist nicht möglich. Wir können nicht ex-ante sicher feststellen, ob ein Notfall vorgelegen hat“, so André Grieß von der DIVI.
Gerald Gaß von der DKG kritisierte, dass es überhaupt nun eine Beratung über ein Ersteinschätzungsverfahren geben soll. „Wir haben bereits Entscheidungsverfahren in der Notfallversorgung, daher sehen wir keine Notwendigkeit, ein neues Verfahren nun einzuführen.“ Sofern es eine große Reform der Notfallversorgung gebe, könne man darüber sprechen.
Der Marburger Bund (MB) kritisierte im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses, dass die Ärztegewerkschaft zu dem Thema nicht eingeladen wurde. Ähnlich wie die anderen Fachgesellschaften fordert auch der MB, dass die Regelung gestrichten wird.
Ein Thema, das nicht im Gesetz behandelt wird, bestimmte dennoch die Anhörung: Die Zukunft der Unabhängigen Pateintenberatung (UPD). Die Koalition kann sich momentan offenbar nicht auf eine gemeinsame künftige Lösung einigen.
Auf Nachfrage des Sprechers für Prävention der Linken, Harald Weinberg, erklärte Georg Bornes als Einzelsachverständiger, dass die „Situation verfahren“ sei und es „dringend“ eine Lösung geben müsse.
Aus seiner Sicht müsse der Gesetzgeber die Ausschreibungspflicht des GKV-Spitzenverbandes, die im November 2021 ansteht, stoppen und dafür kurzfristig Paragraf 57b SGB V aussetzen oder „ein deutliches Signal an den GKV-Spitzenverband richten, dass die Ausschreibung gestoppt wird.“
Damit soll erreicht werden, nach der Bundestagswahl eine konsensfähige Lösung zu erarbeiten. Aus seiner Sicht müsse die UPD verstetigt werden, es dürfe kein privates Unternehmen gewinne abschöpfen sowie mehr regionale Beratungsangebote gemacht werden. Auch der Sozialverband VdK bekräftigte, dass es eine Reform der UPD geben müsse.
Der GKV-Spitzenverband warnte in der Anhörung vor drastisch steigenden Beitragssätzen im kommenden Jahr und forderte, mit dem Gesetzentwurf auch einen ergänzenden Bundeszuschuss zu beschließen. Die Coronapandemie stelle die GKV vor eine große finanzielle Herausforderung.
Ebenso plädierte die Vorsitzende des Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, dass die Krankenkassen künftig Abrechnungsdaten von Kassenärztlichen Vereinigungen deutlich früher bekommen. Bislang sind es neun Monate nach dem Abrechnungsquartal, künftig sollten es drei Monate nach dem Abrechnungsquartal sein, so Pfeiffer. „Wir haben das bei der Datenauswertung zur Zuteilung von FFP-2-Masken sowie bei den Impfeinladungen in der Pandemie gesehen, dass wir schneller diese Zahlen benötigen“, so Pfeiffer. © bee/aerzteblatt.de

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