Politik
Vergütung für elektronische Arztbriefe nur noch bei Versand per KIM-Fachdienst
Donnerstag, 15. April 2021
Berlin – Mit dem Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sollen Nutzer im Gesundheitswesen erstmalig über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg miteinander kommunizieren und Dokumente austauschen können. Dazu fand gestern eine gemeinsame Informationsrunde des Health Innovation Hubs (hih) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) statt, bei der das Deutsche Ärzteblatt Medienpartner war.
KIM ist die einzige Möglichkeit, den Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen (eArztbriefe) vergütet zu bekommen. In einer Übergangszeit waren die Pauschalen auch noch für versendete und empfangene eArztbriefe über KV-Connect abrechenbar, vorausgesetzt der Arztbrief wurde mittels eHBA qualifiziert elektronisch signiert. Die Übergangsfrist endete am 1. April 2021.
Thomas Jenzen, Produktmanager für KIM bei der Gematik, erläuterte die technischen Hintergründe. Der Versand von behandlungs-, therapie- und abrechnungsrelevanten Daten – wie Arztbriefe, Befunde oder Abrechnungen – erfolge verschlüsselt zwischen registrierten, authentifizierten Nutzern der Telematikinfrastruktur (TI). Alle registrierten Nutzer seien im Verzeichnisdienst von KIM, der einem üblichen E-Mail-Adressbuch gleicht, gelistet und somit komfortabel such- und auffindbar.
Angesichts der hochsensiblen Daten müsse der Datenschutz und die Datensicherheit bei jeglicher Kommunikation im Gesundheitsbereich gegeben sein, betonte Philipp Stachwitz, Director Medical Care beim hih und selbst als Schmerztherapeut im ambulanten Bereich tätig. Dies gewährleiste KIM – genau wie die Möglichkeit, eine rechtssichere elektronische Unterschrift leisten zu können.
Wie Jenzen betonte, läuft KIM in medizinischen Einrichtungen wie Praxen, Versorgungszentren, Krankenhäuser, Apotheken ebenso wie deren jeweilige Interessensvertretungen und auch Krankenversicherungen in der Anwendung analog zu einem regulären E-Mail-Client und „unter der Haube“ – also im Falle der Arztpraxen per Praxisverwaltungssystem (PVS).
Im täglichen Arbeiten ändere sich somit kaum etwas: Ein registrierter Nutzer öffnet KIM in seinem Primärsystem und verfasst die Nachricht. Die fertige Nachricht wird dann an das KIM-Clientmodul übertragen, verschlüsselt und signiert – anschließend erfolgt der eigentliche Versand über den Mailserver, dem KIM-Fachdienst. Das Clientmodul des Empfängers entschlüsselt die Nachricht wieder in den Klartext.
Benötigt werde für die Nutzung in den Arztpraxen, so Jenzen, ein E-Health-Konnektor, ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), ein KIM-fähiges PVS sowie ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter. Wie Jenzen betonte, gebe es bereits eine Vielzahl von geprüften Anbietern.
Zu beachten ist: Ab 1. Oktober 2021 sind alle Arztpraxen zudem verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über die TI an die Krankenkassen zu senden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigen alle Arztpraxen, die eAU versenden, einen KIM-Dienst sowie einen eHBA für die Signatur. © aha/aerzteblatt.de
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