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Politik

Vergütung für elektronische Arztbriefe nur noch bei Versand per KIM-Fachdienst

Donnerstag, 15. April 2021

/natali_mis, stock.adobe.com

Berlin – Mit dem Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sollen Nutzer im Gesundheits­we­sen erstmalig über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg miteinander kommunizieren und Dokumente austauschen können. Dazu fand gestern eine gemeinsame Informationsrunde des Health Innovation Hubs (hih) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) statt, bei der das Deutsche Ärzte­blatt Medienpartner war.

KIM ist die einzige Möglichkeit, den Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen (eArztbriefe) ver­gütet zu bekommen. In einer Übergangszeit waren die Pauschalen auch noch für versendete und em­pfangene eArztbriefe über KV-Connect abrechenbar, vorausgesetzt der Arztbrief wurde mittels eHBA qualifiziert elektronisch signiert. Die Übergangsfrist endete am 1. April 2021.

Thomas Jenzen, Produktmanager für KIM bei der Gematik, erläuterte die technischen Hintergründe. Der Versand von behandlungs-, therapie- und abrechnungsrelevanten Daten – wie Arztbriefe, Befunde oder Abrechnungen – erfolge verschlüsselt zwischen registrierten, authentifizierten Nutzern der Telematik­infrastruktur (TI). Alle registrierten Nutzer seien im Verzeichnisdienst von KIM, der einem üblichen E-Mail-Adressbuch gleicht, gelistet und somit komfortabel such- und auffindbar.

Angesichts der hochsensiblen Daten müsse der Datenschutz und die Datensicherheit bei jeglicher Kommunikation im Gesundheitsbereich gegeben sein, betonte Philipp Stachwitz, Director Medical Care beim hih und selbst als Schmerztherapeut im ambulanten Bereich tätig. Dies gewährleiste KIM – genau wie die Möglichkeit, eine rechtssichere elektronische Unterschrift leisten zu können.

Wie Jenzen betonte, läuft KIM in medizinischen Einrichtungen wie Praxen, Versorgungszentren, Kranken­häuser, Apotheken ebenso wie deren jeweilige Interessensvertretungen und auch Krankenversicherun­gen in der Anwendung analog zu einem regulären E-Mail-Client und „unter der Haube“ – also im Falle der Arztpraxen per Praxisverwaltungssystem (PVS).

Im täglichen Arbeiten ändere sich somit kaum etwas: Ein registrierter Nutzer öffnet KIM in seinem Pri­märsystem und verfasst die Nachricht. Die fertige Nachricht wird dann an das KIM-Clientmodul über­tragen, verschlüsselt und signiert – anschließend erfolgt der eigentliche Versand über den Mail­server, dem KIM-Fachdienst. Das Clientmodul des Empfängers entschlüsselt die Nachricht wieder in den Klartext.

/hih-2025

Benötigt werde für die Nutzung in den Arztpraxen, so Jenzen, ein E-Health-Konnektor, ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), ein KIM-fähiges PVS sowie ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter. Wie Jenzen betonte, gebe es bereits eine Vielzahl von geprüften Anbietern.

Zu beachten ist: Ab 1. Oktober 2021 sind alle Arztpraxen zudem verpflichtet, die elektronische Arbeits­unfähigkeitsbescheinigung (eAU) über die TI an die Krankenkassen zu senden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigen alle Arztpraxen, die eAU versenden, einen KIM-Dienst sowie einen eHBA für die Signatur. © aha/aerzteblatt.de

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