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Politik

G-BA: Anfang Juni Anhörungen zu Versicherten­informationen bei NIPT

Donnerstag, 15. April 2021

/S.Kobold, stock.adobe.com

Berlin – Die Mitglieder des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben heute einstimmig ein umfangreiches Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Versicherteninformationen zu nicht-inva­si­ven Pränataltests (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 beschlossen.

Anders als üblich, sollen in einer Anhörung im G-BA-Unterausschuss Methodenbewertung mehr Verbän­de und Fachgesellschaften die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme zu den vom IQWiG vorgelegten Versicherteninformationen abzugeben.

Die Entwürfe der Versicherteninformationen sollen auf den Internetseiten des G-BA ab dem 22. April abrufbar sein, interessierte Verbände auch außerhalb des Kreises von medizinischen Fach­gesellschaften oder Verbänden können eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Eine mündliche Anhörung findet dann spätestens Anfang Juni statt, hieß es auf Nachfrage.

Wenn Verbände und Fachgesellschaften eine Stellungnahme abgeben, können sie bei der Anhörung, die als Videokonferenz geplant ist, gehört werden. Dieses „öffentliche Stellungnahmeverfahren“ des G-BA wird allerdings nicht-öffentlich als Video abrufbar sein.

Die Ergebnisse der Anhörung sollen dann in einen Beschluss über die Versicherteninformationen einflie­ßen. Dies könnte, so erklärte es der Unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken, in den Sitzungen des Plenums im Juli, August oder September soweit sein.

„Der Mehraufwand von zwei bis vier Wochen, deutlich mehr Stellungnahmen auszuwerten, wollen wir auf uns nehmen“, so Hecken. In einer Mitteilung nach Ende der Plenumssitzung wurde als Datum der Entscheidung der 15. Juli angegeben.

Er betonte in der Sitzung, dass der G-BA mit der heutigen Entscheidung weiter nicht dem Recht des Bun­destages auf eine Regelung der NIPT-Tests vorgreife. Bereits im Herbst 2019 wurde der grundlegende Entschluss des G-BA getroffen, dass die NIPT in begründeten Fällen eine Kassenleistung werden soll.

Diese Entscheidung rief Kritik hervor, das Gremium der Selbstverwaltung stelle sich über die Entschei­dung im Bundestag, hieß es. Hecken erklärte heute erneut, dass der G-BA mit Beginn der Beratungen im Gremium den Mitgliedern im Bundestag bereits drei Jahre Zeit für eine weitere Beratung gegeben habe.

Nach dem Beschluss im Herbst 2029 hatte das Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht den Beschluss geprüft und nicht weiter beanstandet. Die Versicherteninformation wurde am 11. März vom IQWiG vorgelegt und hat laut G-BA mit Hilfe von 1.000 Nutzern geprüft, ob die Materialien als verständ­liche und ergebnisoffene Informationen wahrgenommen wurden.

„Das Ergebnis: Die Versicherteninformation zum nicht-invasiven Pränataltest auf Trisomien 13, 18 oder 21 stieß auf sehr hohe Akzeptanz“, erklärt die zuständige Unterausschussvorsitzende Monika Lelgemann.

„Nun wird der G-BA einem sehr großen Kreis die Möglichkeit geben, Rückmeldungen zur geplanten Information zu geben“, sagte sie laut einer Mitteilung weiter. Mit dieser großen Runde für eine Anhörung habe man „gute Erfahrungen“ bei diesem Thema gemacht, erklärte auch Hecken. © bee/aerzteblatt.de

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