Ärzteschaft
Hochschulen: Vier- statt fünfjährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten
Montag, 19. April 2021
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) fordern eine Änderung des Entwurfs der Musterweiterbildungsordnung Psychotherapie von fünf Jahren Weiterbildungsdauer hin zu vier Jahren.
Sie unterstützten damit die Positionen der Studierendenvertretung PsyFaKo. Eine entsprechende Petition an die Delegierten des 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat Stand heute 10.075 Unterzeichner. Das Sammelziel von 10.000 wurde damit erreicht.
Ende dieser Woche, am 23. und 24. April, wird der 38. DPT wichtige Eckpunkte für die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) diskutieren und abstimmen. Dabei wird auch über die Dauer der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten nach dem Psychologiestudium mit entsprechender Schwerpunktsetzung und dem Abschluss Approbation entschieden. Der Entwurf sieht in der aktuellen Fassung noch eine Weiterbildungsdauer von fünf Jahren vor.
„Mehrheitlich sind die aktuell geplanten Rahmenbedingungen aus unserer Sicht fachlich fundiert und nachvollziehbar. Die Qualifizierungsdauer nach dem Studium von jetzt drei auf dann fünf Jahre auszuweiten, überzieht allerdings das Prinzip der Verhältnismäßigkeit“, sagte Conny Herbert Antoni, Vorsitzender des Fakultätentages Psychologie.
Das Psychologiestudium mit entsprechender Schwerpunktsetzung auf Klinischer Psychologie und Psychotherapie sei gemäß der neuen Approbationsordnung viel stärker auf Inhalte der Psychotherapie ausgerichtet als vor der Reform des Psychotherapeutengesetzes.
Da das Studium Elemente der bisherigen (Fach-) Psychotherapieausbildung integriert, ermögliche es unmittelbar nach dem Masterabschluss die Approbation in Psychotherapie. Daher ist nach Ansicht der DGPs, des FTPs und auch der Mitgliederinstitute von Unith (universitäre Weiterbildung für Psychotherapie) trotz des erweiterten Berufsbilds eine Ausweitung der Fachpsychotherapieweiterbildung nach dem Studium auf fünf Jahre für den Erwerb der notwendigen Fachkompetenzen „nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig“.
„Die Freiheit der Lebensplanung und die Berufsfreiheit wird durch eine fünfjährige Weiterbildung eklatant eingeengt. Die Entscheidung über die Dauer der Weiterbildung kann nicht getroffen werden, ohne die Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen. Vier Jahre sind genug“, sagte auch Winfried Rief, Vorsitzender der DGPs-Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung und Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Marburg.
Mit einer Verlängerung der Weiterbildungsdauer würden zudem Abhängigkeiten von Kliniken und Weiterbildungsinstituten nach Auffassung der Hochschulvertreter nochmals verlängert. „Es besteht die Gefahr, dass es aufgrund der verlängerten Weiterbildungszeiten, die Anstellungsverhältnisse im stationären und ambulanten Bereich erfordern, zu wenig Weiterbildungsplätze geben wird“, so Rief.
Darüber hinaus lässt der Entwurf der MWBO in der aktuellen Fassung nach Meinung der Petenten keine Freiheiten für die individuelle Lebensplanung: so solle eine Promotion begleitend zur Weiterbildung nach wie vor möglich sein, um den wissenschaftlichen Nachwuchs und damit die wissenschaftlichen Grundlagen der Psychotherapie zu sichern.
„Parallele wissenschaftliche Qualifikationen werden mit dem jetzigen Entwurf substantiell erschwert“, sagt der Vorsitzende des FTPs Antoni. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werde mit einer Verlängerung der Weiterbildungsdauer erschwert. © PB/aerzteblatt.de

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