Medizin
COVID-19: FDA entzieht Antikörper Bamlanivimab Notfallzulassung für Monotherapie
Montag, 19. April 2021
Silver Spring/Maryland – Eine Zunahme von resistenten Varianten von SARS-CoV-2 hat die US-Arzneimittelbehörde FDA veranlasst, dem Antikörper-Präparat Bamlanivimab die Zulassung für eine Monotherapie zu entziehen. Andere Antikörper sind nicht betroffen. Auch darf Bamlanivimab weiterhin in Kombination mit Etesevimab eingesetzt werden.
Monoklonale Antikörper sind gentechnologisch hergestellte Proteine, die die Fähigkeit des Immunsystems nachahmen, Krankheitserreger wie SARS-CoV-2 abzuwehren. Anders als das Immunsystem, das nach einer Infektion eine Vielzahl unterschiedlicher Antikörpern produziert, die das Virus von verschiedenen Seiten angreifen, sind Antikörperpräparate wie Bamlanivimab nur gegen einzelne Stellen des Virus gerichtet. Die Präparate laufen damit Gefahr, unwirksam zu werden, wenn die Viren durch Mutationen die Bindungsstellen der Antikörper verändern.
Dies scheint bei Bamlanivimab passiert zu sein. Laborexperimente haben laut der FDA ergeben, dass vor allem die Mutationen E484K und L452R im Gen für das Spikeprotein zu einem Wirkungsverlust führen. Für die Experimente werden Pseudoviren mit den Genvarianten ausgestattet. In einem Neutralisationstest wird dann untersucht, ob Antikörper wie Bamlanivimab weiter in der Lage sind, die Infektion von Zellkulturen zu verhindern. Dies war bei Bamlanivimab nicht der Fall. Die Empfindlichkeit war laut FDA um mehr als den Faktor 1.000 herabgesetzt.
Virusvarianten mit E484K oder L452R haben sich in den letzten Wochen in den USA stark ausgebreitet. Der Anteil, der vermutlich resistent gegen Bamlanivimab ist, sei von etwa 5 % Mitte Januar auf etwa 20 % Mitte März gestiegen, heißt es in dem Brief, den die FDA an den Hersteller geschickt hat.
Die Mutation L452R ist in den Varianten B.1.427 und B.1.429 enthalten, die sich von Kalifornien ausgehend in den USA ausgebreitet haben. Laut dem Genomüberwachungsprogramm der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) liegt der Anteil in 8 Staaten bei über 20 % und bei 2 weiteren Staaten bei über 10 %.
Varianten mit der Mutation E484K haben sich zuletzt im Großraum New York City und dem angrenzenden New Jersey ausgebreitet. Der Anteil dort soll bereits über 10 % betragen.
Im Prinzip könnte Bamlanivimab weiter bei der Mehrzahl der Patienten eingesetzt werden, die nicht mit den Varianten infiziert sind. Dies würde allerdings voraussetzen, dass bei den Patienten vor Beginn der Behandlung eine Sequenzierung der Virusgene durchgeführt wird, was unrealistisch ist. Einfache Tests zum Nachweis der Virusvarianten gibt es bisher nicht.
Die US-National Institutes of Health haben aufgrund der Problematik am 8. April ihre Empfehlungen zum Einsatz von monoklonalen Antikörpern überarbeitet. Empfohlen wird jetzt eine Kombination aus Bamlanivimab (700 mg) plus Etesevimab (1.400 mg) oder alternativ eine Kombination aus Casirivimab (1.200 mg) plus Imdevimab (1.200 mg).
Aus diesem Grund wird die Zulassung von Bamlanivimab nicht vollständig aufgehoben. Der Einsatz der Kombination mit Etesevimab bleibt erlaubt.
Die FDA begründet das Zurückziehen der Zulassung mit einer mangels Wirkung negativen Nutzen-Risiko-Bilanz. Antikörperpräparate sind zwar in der Regel gut verträglich. Es kann allerdings zu Überempfindlichkeitsreaktionen und zu einer Anaphylaxie kommen. Die Häufigkeit ist nicht bekannt, da die Studien für die endgültige Zulassung noch nicht abgeschlossen sind.
Bamlanivimab ist in Europa noch nicht zugelassen. Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat erst im März 2021 mit einem „Rolling Review“-Verfahren begonnen. In den USA wurde Bamlanivimab Anfang November per Notfallzulassung eingeführt. Die Bundesregierung teilte Ende Januar mit, 200.000 Dosen entsprechender Präparate für 400 Millionen Euro gekauft zu haben.
Inzwischen seien seit der Beschaffung erst „rund 1.300 Dosen“ an die Krankenhausapotheken abgegeben worden, erklärte das Bundesgesundheitsminister (BMG) auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes Mitte April.
Mitte März lag die Zahl noch bei 620 Durchstechflaschen Bamlanivimab und 190 Einheiten Casirivimab/Imdevimab. Das BMG erklärte heute auf Nachfrage, dass der Entzug der Notfallzulassung durch die FDA „uns nicht zwingend bedrücken“ muss. Die entsprechende Verordnung zum Einsatz der Antikörpermittel, mit der das BMG neue Vergütungsregeln für den ambulanten Einsatz festgelegt hat, wurde heute im Coronakabinett der Bundesregierung diskutiert. © rme/bee/aerzteblatt.de

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